Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Gegen  den  Etat
für  1.  April
2.  Ausgabe.  1895/96
E  Zugang

Mark
Dauerude  Ausgaben.
A.  IV.  Ministerium  der  öffentlichen
Arbeiten.
Verwaltung  der  Eisenbahnangelegenheiten.
24.—  Uversionalvergütungen  an  Stelle  der  Eisenbahnabgaben
  von  der  Weimar-Geraer,  Saal=  und
Werra-Eisenbahn  an  fremde  Staaten  36  750
25—28.  fehlen.
Summe  A.  IV.  36  750

 

 

 

An  Stelle  des  im  Etat  der  Eisenbahnverwaltung  für  1.  April  1895/96
am  Schlusse  der  dauernden  Ausgaben  enthaltenen  Vermerks  tritt  folgender:

 

Vermerkt:
Die  Einnahmen  betragen  985  135  213  Mark  —  Dfl.
Die  dauernden  Ausgaben  dagegen  575  497  049  —„
Es  ergiebt  sich  also  im  Ordinarium  ein  Ueberschuß
  von  .  .  ..  ..  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  .  .  .  .  .  ..  .  .  .  ...  409  638  164  Mark  —  Pf.

worauf  zur  Verzinsung  der  Eisenbahnkapitalschuld
und  zur  Ausgleichung  eines  Defizits  im  Staatshaushalt
  in  Rechnung  zu  stellen  sind  208  834  544  99.

Bleiben  ..  200  803  619  Mark  01  M.

Der  verbleibende  Ueberschuß,  von  welchem  51  386  137  Mark  74  Pf.  anschlagsmäßig
  dem  Vetrage  von  dreiviertel  Prozent  der  für  den  1.  April  1880
festgesetzten  Staat  kapitalschusd  und  der  Zuwüchse  derselben  bis  Ende

März  1896  entsprechen  ist  zur  Tilgung  der  Eisenbahnkapitalschuld  zu  verwenden
und  von  derselben  abzuschreiben.

Ergiebt  sich  rechnungsmäßig  ein  höherer  Ueberschuß,  so  ist  der  über  dreiviertel
  Prozent  der  Eisenbahnkapitalschuld  hinausgehende  Theil  des  Ueberschusses
insoweit  ebenfalls  zur  Tilgung  und  Abschreibung  zu  verwenden,  als  er  mit  dem
den  dreiviertel  Prozent  der  Eisenbahnkapitalschuld  entsprechenden  Theil  des  Ueberschusses
  den  anschlagsmäßigen  Betrag  von  200  803  619  Mark  01  Df.  nicht
übersteigt.  Derjenige  Theil  dieses  Ueberschusses,  welcher  nach  dem  Jahresabschlusse
weder  zur  planmäßigen  Tilgung  von  Eisenbahnschulden)  voch,  zur  Deckung  eines

(Nr.  9786.)