Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

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Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  31.  Juli  1895,  betreffend  die  Verleihung  des
Enteignungsrechts  an  die  Elmshorn-Barmstedter  Eisenbahn-Aktiengesellschaft
  zu  Elmshorn  zur  Entziehung  und  zur  dauernden  Beschränkung  des
zum  Bau  und  Betrieb  einer  Kleinbahn  von  Elmshorn  nach  Barmstedt
in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Schleswig  Nr.  42  S.  373,  ausgegeben  am
31.  August  1895;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  23.  Oktober  1895,  durch  welchen  der  Gemeinde
Canstein  das  Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Anlage  der  geplanten
neuen  Wasserleitung  erforderliche  Grundeigenthum  im  Wege  der  Enteignung
  zu  erwerben  oder,  soweit  dies  ausreichend  ist,  mit  einer  dauernden
Beschränkung  zu  belasten,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Arnsberg  Nr.  48  S.  677,  ausgegeben  am  30.  November  1895;

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  18.  November  1895,  betreffend  die  Verleihung

  des  Rechts  zur  Chausseegelderhebung  an  den  Kreis  Namslau  für

die  von  ihm  zu  bauende  Chaussee  von  der  Namslau-Oppelner  Chaussee
bis  an  die  Brieger  Kreisgrenze  bei  Neusorge,  durch  das  Amtsblatt
der  Königl.  Regierung  zu  Breslau  Nr.  51  S.  653,  ausgegeben  am

20.  Dezember  1895;

das  Allerhöchste  Privilegium  vom  18.  November  1895  wegen  Ausfertigung

  auf  den  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Provinz  Hannover

im  Betrage  von  15  000  000  Mark,  durch  das  Amtsblatt  für  den

Regierungsbezirk  Hannover  Nr.  52  S.  329,  ausgegeben  am  27.  Dezember

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Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.