322 D. Die Sprache der Dinggerichte.
doch schreibt der Hardesvogt Jess Boyssen, von dem wir unten eine
merkwürdige Winde mitteilen, 1590 wieder niederdeutsch, und ein
Willlürsbrief oder Dorfbeliebung für Grotewiehe v. J. 1623, sowie
ein Kirchspielzeugnis aus Hacksted v. J. 1628 und ein Zeugnis von
8 Sandleuten aus der Dorsschaft Ellund von 1637 kennen auch nur
diese Sprache.
Von den Harden des Amtes Tondern redet die Karrharde von
1452 —1669 nur niederdeutsch; hochdeutsche Gerichtsprotokolle sind
erst seit 1691 nachweisbar. Anders entwickelten sich die Verhältnisse
in der Sluxharde. Aus dem Jahre 1470 ist eine niederdeutsche und
eine dänische Dingswinde erhalten; dann folgen bis zum Jahre 1499
zur dänische, mit zwei niederdeutschen Ausnahmen v. J. 1491 und
1492. Vom Jahre 1499 an beginnt die niederdeutsche Periode, die
nur einmal noch im Jahre 1514 von einer dänischen Urkunde unterbrochen
wird, in zahlreichen Zeugnissen bis zum Jahre 1663 ), soweit
bekannt; sie reicht aber sicher noch weiter, da auch die Gerichtsprotokolle
von 1602 — 1672 niederdeutsch sind; erst 1683 tritt hier das Hochdeutsche
auf, um fortan allein zu herrschen. In der Tondernharde
zeigt sich ein ähnlicher Sprachkampf; aus dem Jahre 1482 kennen
wir eine niederdeutsche Urkunde, aus 1489 eine dänische, aus 1490
eine dänische und eine niederdeutsche, aus 1491 und 1521 eine dänische,
dann seit 1540 bis 1567 nur niederdeutsche, und dieselbe Sprache
herrscht noch um die Mitte des folgenden Jahrhunderts:
Dessen unsern uthgegewenen koepbreff mit eigenhendiger underschrift
bekrefftiget, ock unsere gewöhnliche pettschaffton wollwetenlich darunter
setten latten, und ferner unsere hardes voget Jürgen Nissen newenst
mit unss tohm tüchnis tho underschrewen gebeden (6. Nov. 1646).
Selbst das jütische Mögeltondern weist 1539 eine niederdeutsche
Dingswinde auf. Hoierharde und Hoierbirk reden 1490 und 1520
niederdeutsch, haben aber von 1685 — 1695 dänische Protokolle; 1701
kommt bereits hochdeutsch vor, 1704 aber wieder dänisch. Wie wir
weiter unten sehen werden, beginnt für die Hoierharde und Hoierbirk
der ÜUbergang vom Dänischen zum Hochdeutschen, wie im ganzen Norden
des Herzogtums, um das Jahr 1740. Von der Nübelharde (Sunde-1)
Zeitschrift Iv. 382.