Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1897. (88)

— 47 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
Nr. 9. — 
(Nr. 9885.) Urkunde, betreffend die Stiftung einer Königlich Preußischen Medaille zur Er- 
innerung an des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm I., des Großen, 
Majestät. Vom 22. März 1897. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ec. 
haben beschlossen, zum Andenken an den hundertsten Geburtstag des Hochseligen 
Kaisers und Königs Wilhelm I., des Großen, Majestät, Unseres in Gott ruhenden 
Herrn Großvaters, am heutigen Tage der Enthüllung des Nationaldenkmals für 
Allerböchstdenselben, eine Erinnerungs-Medaille zu stiften und bestimmen darüber 
was folgt: 
II. 
III. 
J. 
— 
Die Erinnerungs-Medaille ist aus Bronce von eroberten Geschützen 
geprägt und zeigt auf der Vorderseite das Brustbild des Hochseligen 
Kansess und Königs Wilhelm I. nebst der Inschrift „Wilhelm der 
Große, Deutscher Kaiser, König von Preußen“ ihre Rückseite trägt 
die Inschrift „Zum Andenken an den hundertsten Geburtstag des 
großen Kaisers Wilhelm I. 1797 — 22. März — 1897, darunter 
auf einem Lorbeer= und einem Eichenzweige ruhend die Kaiserkrone, 
den Reichsapfel und das Reichsschwert. Sie wird an einem orange- 
farbenen, gewässerten, 36 71 mm breiten Bande auf der linken Brust 
getragen und rangirt an der Ordensschnalle unmittelbar hinter der 
Krönungs-Medaille. 
Die Erinnerungs-Medaille wird nur zum Andenken an den heutigen 
Tag verliehen. 
Ueber die Auswahl der mit derselben zu Beleihenden behalten 
Wir Uns weitere Bestimmung vor. 
Den mit der Erinnerungs-Medaille Beliehenen wird ein Besitzzeugniß 
nach dem von Uns genehmigten Muster ausgefertigt, über dessen Voll- 
ziehung besondere Bestimmung erfolgt. 
Cesez= Samml. 1897. (Nr. 9885.) 11 
Ausgegeben zu Berlin den 22. März 1897.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.