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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 9. —
(Nr. 9885.) Urkunde, betreffend die Stiftung einer Königlich Preußischen Medaille zur Er-
innerung an des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm I., des Großen,
Majestät. Vom 22. März 1897.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ec.
haben beschlossen, zum Andenken an den hundertsten Geburtstag des Hochseligen
Kaisers und Königs Wilhelm I., des Großen, Majestät, Unseres in Gott ruhenden
Herrn Großvaters, am heutigen Tage der Enthüllung des Nationaldenkmals für
Allerböchstdenselben, eine Erinnerungs-Medaille zu stiften und bestimmen darüber
was folgt:
II.
III.
J.
—
Die Erinnerungs-Medaille ist aus Bronce von eroberten Geschützen
geprägt und zeigt auf der Vorderseite das Brustbild des Hochseligen
Kansess und Königs Wilhelm I. nebst der Inschrift „Wilhelm der
Große, Deutscher Kaiser, König von Preußen“ ihre Rückseite trägt
die Inschrift „Zum Andenken an den hundertsten Geburtstag des
großen Kaisers Wilhelm I. 1797 — 22. März — 1897, darunter
auf einem Lorbeer= und einem Eichenzweige ruhend die Kaiserkrone,
den Reichsapfel und das Reichsschwert. Sie wird an einem orange-
farbenen, gewässerten, 36 71 mm breiten Bande auf der linken Brust
getragen und rangirt an der Ordensschnalle unmittelbar hinter der
Krönungs-Medaille.
Die Erinnerungs-Medaille wird nur zum Andenken an den heutigen
Tag verliehen.
Ueber die Auswahl der mit derselben zu Beleihenden behalten
Wir Uns weitere Bestimmung vor.
Den mit der Erinnerungs-Medaille Beliehenen wird ein Besitzzeugniß
nach dem von Uns genehmigten Muster ausgefertigt, über dessen Voll-
ziehung besondere Bestimmung erfolgt.
Cesez= Samml. 1897. (Nr. 9885.) 11
Ausgegeben zu Berlin den 22. März 1897.