Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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Uebertrag . ... 5 026 400 91 660 000% 
b) der Betheiligten ge- 
mäß §. 10 im Be- Mark 
trage von . . .. —600 000% 62640% 
2. den ersparten Restbestand des Bau- 
fonds des ehemaligen Werra-Eisen- 
bahnunternehmens im Betrage von. 130 696 
die bei den Aktirfonds der durch 
die Gesetze vom 20. Dezember 1879 
(Gesetz-Sammi. S. 635) und vom 
28. März 1882 (Geset= Samml. S. 21) 
verstaatlichten Eisenbahnen im Be- 
stande verbliebenen Baarbeträge von 
zusammen ,.......... 54300,oo 
.denvondeeroßheqoglichHesstschen 
Regierung auf den vorläufigen An- 
theil Preußens an dem Kaufpreise 
für die Hessische Ludwigsbahn zurück- 
zuerstattenden Betrag von mindestens 14000 000 
zusammen 19811 396= 
—i 
zu verwenden. 
Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag von höchstens 71848 603%8 
sowie zur Deckung der für die Betheiligung des Staates an dem Baue einer 
Eisenbahn von Treuenbrietzen nach Neustadt a. Dosse und die Körderung des 
Baues von Kleinbahnen erforderlichen Mittel (K. 1 Nr. II umd III) im Betrage 
von 24 000 000 Mark sind Staatsschuldverschreibungen auszugeben. 
Wird von den Betheiligten von der ihnen im §&. 1 unter A Abs. 3 und 4 
eingeräumten Befugniß, statt der unentgeltlichen Bereitstellung des Grund und 
Bodens die Zahlung einer Pauschsumme zu wählen, Gebrauch gemacht, so er- 
höht sich die von der Staatsregierung nach F. 1 Nr. 1b für den Bau der be- 
treffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Gesammtsumme des §. 1 
um die im F. 1 unter A Abs. 3 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge, 
beziehungsweise um die nach Abs. 4 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten 
festgesetzten Theilbeträge, dergestalt, daß die von den Betheiligten hiernach zu. 
zahienden Pauschsummen beziehungsweise Theilbeträge einer Pauschsumme den 
vorstehenden Deckungsmitteln hinzutreten. 
g. 3. 
Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zins- 
fuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die 
Gesetz Samml. 1000. (Nr. 10188.) 27
	        
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