Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1900. (91)

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.  der  Eisenbahn  von  Carthaus  i.  Westpr.  nach  Lauenburg  i.  Pomm  der
Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Danzig,

.  der  Eisenbahn  von  Glowno  (Posen)  nach  Janowitz  der  Königlichen
Eisenbahndirektion  zu  Bromberg,

5  der  Eisenbahnen:

a)  von  Rückers  zur  Reichsgrenze  (Nachod),
b)  von  Christianstadt  nach  Grünberg  i.  Schles.  der  Königlichen
Eisenbahndirektion  zu  Breslau,
der  Eisenbahnen:
a)  von  Forst  i.  L.  nach  Guben,  ,
b)  von  Querfurt  nach  Vitzenburg  der  Königlichen  Eisenbahndirektion

zu  Halle  a.  S.,

10.  der  Eisenbahn  von  Treffurt  nach  Hörschel  (Eisenach)  der  Königlichen
Eisenbahndirektion  zu  Erfurt,

.der  Eisenbahn  von  Kiel  nach  Osterrönfeld  (Rendsburg)  der  Königlichen

Eisenbahndirektion  zu  Altona,

der  Eisenbahn  von  Vilbel  nach  Höchst  a.  Nidder  □Stockheim  i.  Hessen)

der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Frankfurt  a.  M.,

.  der  Eisenbahn  von  Finnentrop  nach  Meschede  (Wennemen)  mit  Abzweigung
  nach  Fredeburg  der  Königlichen  Eisenbahndirektion  zu  Cassel,

14.  der  Eisenbahn  von  Coblenz  nach  Mayen  der  Königlichen  Eisenbahndirektion

  zu  St.  Johann-Saarbrücken
übertragen  wird.

Zugleich  bestimme  Ich,  daß  das  Recht  zur  Enteignung  und  dauernden
Beschränkung  derjenigen  Grundstücke,  welche  zur  Bauausbführung  nach  den  von
Ihnen  festzustellenden  Plänen  nothwendig  sind,  für  sämmtliche  vorbezeichnete
Eisenbahnen  —  bezüglich  der  unter  4,  10  und  12  aufgeführten  Linien  von
Gaualgesheim  nach  Münster  a.  Stein,  von  Mombach  nach  Bischofsheim  mit
Anschlüssen  an  die  Bahnhöse  Curve  und  Mainz,  von  Treffurt  nach  Hoörschel
(Eisenach)  und  von  Vilbel  nach  Höchst  a.  Nidder  (Stockheim  i.  Hessen)  für  die
im  Preußischen  Staatsgebiete  belegenen  Theilstrecken  —  nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
  Anwendung  finden  soll.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zu  veröffentlichen.

Neues  Palais,  den  6.  Juni  1900.

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1

Wilhelm.
v.  Thielen.
An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.