Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

NNr.  11.  —

 

 

(Nr.  10267.)  Verfügung  des  Ministers  der  öffentlichen  Arbeiten,  betreffend  anderweite  Feststellung
  der  Grenzpunkte  zwischen  mehreren  Eisenbahndirektionsbezirken.  Vom

26.  März  1901.

Auf  Grund  des  F.  1  Abs.  3  der  durch  den  Allerhöchsten  Erlaß  vom  15.  De—
zember  1894  genehmigten  Verwaltungsordnung  für  die  Staatseisenbahnen
(Gesetz  Samml.  1895  S.  11)  bestimme  ich,  daß  mit  dem  1.  April  d.  J.

à)  die  Grenze  zwischen  den  Verwaltungsbezirken  der  Eisenbahndirektionen
Berlin  und  Hannover  auf  der  Strecke  Berlin  (Lehrter  Bhf.)  —Stendal
von  km  24,0  nach  km  31)7  verlegt  wird,  so  daß  die  Station  Wustermark
aus  dem  Eisenbahndirektionsbezirke  Hannover  in  den  Eisenbahndirektionsbezirk
  Berlin  übergeht;

b)  die  Grenze  zwischen  den  Verwaltungsbezirken  der  Eisenbahndirektionen
Halle  a.  S.  und  Magdeburg  auf  der  Strecke  Halle  a.  S.Acchersleben
  von  km  2,8  nach  km  10%/0  verlegt  wird,  so  daß  die  Stationen
Trotha  und  Teicha  sowie  die  Zweigbahn  von  Trotha  nach  der  Saale
aus  dem  Eisenbahndirektionsbezirke  Magdeburg  in  den  Eisenbahndirektionsbezirk
  Halle  a.  S.  übergehen;

J)  die  Grenze  zwischen  den  Verwaltungsbezirken  der  Eisenbahndirektionen
Essen  a.  Ruhr  und  Münster  i.  W.  auf  der  Strecke  Wanne-Recklinghausen—Haltern
  von  km  16)6  nach  km  18%  verlegt  wird,  so  daß
die  Station  Sinsen  aus  dem  Eisenbahndirektionsbezirke  Münster  i.  W.
in  den  Eisenbahndirektionsbezirk  Essen  a.  Ruhr  übergeht;

d)  die  Station  Schönwalde  aus  dem  Eisenbahndirektionsbezirke  Breslau
in  den  Eisenbahndirektionsbezirk  Halle  a.  S.  übergeht  und  die  Grenze
zwischen  den  Verwaltungsbezirken  dieser  beiden  Eisenbahndirektionen  entsprechend
  verschoben  wird.

Berlin,  den  26.  März  1901.

Der  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.
v.  Thielen.

—-“-Kpp  —

 

 

 

 

 

 

 

 

Redigirt  im  Bureau  des  Staatsministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
Gesetz-Samml.  1901.  (Nr.  10267.)  15

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  März  1901.