Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1901.  XI

 

 

 

 

Datum  Ausgegeben  Nr.  Nr.
ber  in  Inhalt.  des  des  Seite.
Gesetzes  2c.Berlin.  Stücks.  Gesetzes.
1901.  1901.
18.  Febr.  3.  April.  Allerh.  Erlaß,  durch  welchen  dem  Provinzial-  3.  —  100.
verbande  der  Provinz  Schlesien  das  Nr.  3.

Recht  verliehen  worden  ist,  das  zur  Anlage
der  bei  Buchwald  und  Mauer  geplanten
Thalsperren  erforderliche  Grundeigenthum
nöthigenfalls  im  Wege  der  Enteignung  zu
erwerben,  oder,  soweit  dies  ausreichend  ist,
mit  einer  dauernden  Beschränkung  zu  belasten.

18.  —  3.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  de#Ent-  13.  —  100.
eignungsrechts  an  die  Stadt  Fritzlar  zum  Nr.  4.
Erwerbe  des  zur  Erweiterung  des  Exerzierplatzes
  daselbsterforderlichen  Grundeigenthums.

18.  —  3.  —  Statut  für  die  Entwässerungsgenossenschaftt3.  —  100.
am  Rudkier  Mühlenfließ  bei  Tremessen  Nr.  5.
im  Kreise  Mogilno.

18.  —  10.  —  Statut  für  die  Drainagegenossenschaft  zu  14.  —  109.
Bischdorf  im  Kreise  Neumarkt.  Nr.  4.

18.  —30.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Genehmigung  eines  16.  –  117.
Nachtrags  zu  den  statutarischen  Vorschriften  Nr.  7.

der  Kur-  und  Neumärkischen  Ritterschaftlichen
  Darlehnskasse  sowie  die  Ermächtigung
  zur  Ausgabe  auf  den  Inhaber
lautender  Kommunal-Schuldverschreibungen
seitens  der  Darlehnskasse.  #

18.  —  30.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Rechtes  16.  —  117.
zur  Chausseegelderhebung  ꝛc.  an  den  Nr.  8.
Kreis  Jerichow  II  für  die  von  ihm  erbaute
Chaussee  von  Jerichow  nach  Melkow.

25.  —  30.  —  Allerh.  Erlaß,  betr.  die  Verleihung  des  Ent-  16.  —  117.
eignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Nr.  9.
Oranienburg  zur  Entziehung  und  zur
dauernden  Beschränkung  des  für  die  Herstellung
der  Rampenanlagen  an  der  im  Bau  befindlichen
  neuen  Brücke  über  die  Havel,  sogenannten
  Schloßbrücke  daselbst,  in  Anspruch
zu  nehmenden  Grundeigenthums.

 

 

 

 

 

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