Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

— 179 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
— Nr. 33 — 
  
  
  
  
Inhalt: Patent, betreffend Abänderung der Bestimmungen über den Schillerpreis, S. 179. — Verfügung 
des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil der Bezirke der 
Amtsgerichte Braubach, Idstein, Limburg a. L., Montabaur, Nastätten und Wiesbaden, S. 180. — 
Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des 
Bezirkes des Amtsgerichts Biedenkopf, S. 181. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 
10. April 1872 durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c. 
S. 182. 
  
(Nr. 10305.) Patent, betreffend Abänderung der Bestimmungen über den Schillerpreis. 
Vom 10. November 1901. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen uc 
thun kund und fügen hiermit zu wissen: 
Unser in Gott ruhender Herr Großvater hat, um das Andenken Friedrichs 
von Schiller zu ehren, durch Patent vom 9. November 1859 zur Förderung 
des geistigen Lebens im Deutschen Volke stiftungsmäßig einen Preis für das 
beste in dem Zeitraume von je drei Jahren hervorgetretene Werk der deutschen 
dramatischen Dichtkunst bestimmt. Zur besseren Verwirklichung der von dem 
erhabenen Stifter gehegten Absicht wollen Wir das vorgedachte Patent unter 
Aufrechterhaltung aller übrigen Bestimmungen desselben wie folgt abändern. 
Artikel 1. 
Der Preis besteht in einer Geldsumme von Zweitausend Thalern Gold 
gleich Sechstausendachthundert Mark nebst einer goldenen Denkmünze zum Werthe 
von Einhundert Thalern Gold gleich Dreihundertvierzig Mark. 
Derselbe gelangt alle sechs Jahre zur Vertheilung. 
Artikel 2. 
Für den Preis kommen nach näherer Bestimmung des F. 6 die dramatischen 
Werke lebender deutscher Dichter in Betracht, welche in den letzten zwölf Jahren 
bis zu der Beschlußfassung der Kommission herausgegeben oder in dieser Zeit 
Gesetz. Samml. 1901. (Nr. 10305—10307.) 40 
Ausgegeben zu Berlin den 11. November 1901.
	        
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