—_ 37 —_
Man kann nicht operieren wollen mit so — gelinde gesagt —
starken Abstraktionen wie Volksbewusstsein, Volksgeist, Volkswille'.
Der „nebelhafte Volkswille* gehört von Rechts wegen in die Sphäre
wesenloser Phantasiegebilde®. Die Volksmasse war absolut unfähig,
in geordneter Weise tätig zu werden®. Das Volk konnte sich unmöglich
als Einheit organisieren*; nicht die drei Millionen Belgier
schufen die Ordnung. Wenn sich das Volk Organe bestellt hätte,
dann wäre es bereits handlungsfähig gewesen, dann hätte der Staat
bereits vor seinen Organen existiert, und das ist eine unvollziehbare
Vorstellung. „Eine Ordnung vor einer Ordnung ist ein Widerspruch
in sich selbst®.“ Von irgendwelchen Abmachungen finden
wir nicht die Spur in den historischen Darstellungen. Auch aus
der vorrevolutionären Zeit, aus der Zeit des Bündnisses zwischen
der katholischen und der liberalen Partei, ist uns nichts bekannt
von irgendwelcher Absprache zwischen den Parteien hinsichtlich
einer später zu schaffenden neuen Staatsgewalt. Nichts von Verträgen!
Aber selbst gesetzt, es wären solche Vereinbarungen getroffen
worden, ja, sehen wir in dem Sichbeugen des Volkes unter
die provisorische Regierung eine stillschweigende Willenserklärung
des „Volkes“: der belgische Staat, oder besser gesagt, die erstebelgische
Staatsgewalt, ist doch nicht durch Vertrag entstanden.
„Denn durch Vertrag kann man keinen höheren Willen über sich
. „ „ hervorbringen®.*“ Und ebensowenig, wie die Klagen und die
Unzufriedenheit der Belgier mit der holländischen Herrschaft diese
gestürzt haben, hat die Einsicht von der Notwendigkeit, Selbstlosigkeit
usw. der provisorischen Regierung den Willen der Mitglieder
der Regierung über den Willen aller ihrer Volksgenossen
gestellt. Sie wurden Herrscher durch Betätigung des Willens,
Herrscher zu sein, durch Auferlegen ihres Willens als des für alle
massgeblichen, verbindlichen Willens. Wirksam musste diese Betätigung
des Willens sein; dass sie dies sogleich war, dazu hatte
„eine Fülle der verschiedensten Kräfte in physischen und geistigen
Nötigungen, in sittlichen und religiösen Anschauungen, in wirt-!
S. BEraponn S.490f. Gegen jene Begriffe auch STIER-SomLo, Volksüberzeugung
als Rechtsquelle 1900, S. 26ff.
® ZORN in Krit. Vierteljahrsschr. 1880, 8.79. Vgl. Menziseer in Krit.
Vierteljahrsschrift 1898, S. 595. ZITELMaANN in Archiv £. civ. Praxis 1883, S. 422.
® ZoRNn ebenda S. 77. JELLDER, Gesetz und Verordnung $. 207.
* Unklar JeLıosee, Stastenverbindungen $. 257 und 268, richtig S. 266.
° JeLımcK ebenda 9. 266. ® So JELLINEK ebenda 9. 257.