Artikel XII. »
Für den Fall der Abtretung des Preußischen Eisenbahnbesitzes an das
Deutsche Reich soll es der Königlich Preußischen Regierung freistehen, auch die
aus diesem Vertrag erworbenen Rechte und Pflichten auf das Reich mit zu
übertragen.
Artikel XIII.
Gegenwärtiger Vertrag soll Allerseits zur landesherrlichen Genehmigung
vorgelegt werden, die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll in Berlin
erfolgen.
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet
und besiegelt.
So geschehen zu Berlin, den 3. Mai 1899.
(L. S.) Lehmann. (L. S.) Dr. J. Hunius. (I. S.) Dr. Dietzsch.
(L. S.) Wiesner. (I. S.) B. Frhr. von Boineburg. (L. S.) Feddersen.
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden.
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(Nr. 10257.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen
Theil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Katzenelubogen und Wallmerod.
Vom 12. Februar 1901.
A# Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau, vom 11. De-
zember 1899 (Gesetz Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur
Anmeldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene
Ausschlußfrist von sechs Monaten
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde
Flammersbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Katzenelnbogen gehörige Gemeinde
Mittelfischbach,
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wallmerod gehörige Gemeinde
Düringen
am 15. März 1901 beginnen soll.
Berlin, den 12. Februar 1901.
Der Justizminister.
Schönstedt.
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