Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

Artikel XII. » 
Für den Fall der Abtretung des Preußischen Eisenbahnbesitzes an das 
Deutsche Reich soll es der Königlich Preußischen Regierung freistehen, auch die 
aus diesem Vertrag erworbenen Rechte und Pflichten auf das Reich mit zu 
übertragen. 
Artikel XIII. 
Gegenwärtiger Vertrag soll Allerseits zur landesherrlichen Genehmigung 
vorgelegt werden, die Auswechselung der Ratifikations-Urkunden soll in Berlin 
erfolgen. 
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet 
und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, den 3. Mai 1899. 
(L. S.) Lehmann. (L. S.) Dr. J. Hunius. (I. S.) Dr. Dietzsch. 
(L. S.) Wiesner. (I. S.) B. Frhr. von Boineburg. (L. S.) Feddersen. 
  
Der vorstehende Staatsvertrag ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikations-Urkunden hat stattgefunden. 
—# 
  
(Nr. 10257.) Verfügung des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen 
Theil der Bezirke der Amtsgerichte Dillenburg, Katzenelubogen und Wallmerod. 
Vom 12. Februar 1901. 
A# Grund des Artikels 15 der Verordnung, betreffend die Anlegung der 
Grundbücher im Gebiete des vormaligen Herzogthums Nassau, vom 11. De- 
zember 1899 (Gesetz Samml. S. 595) bestimmt der Justizminister, daß die zur 
Anmeldung von Rechten behufs Eintragung in das Grundbuch vorgeschriebene 
Ausschlußfrist von sechs Monaten 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Dillenburg gehörige Gemeinde 
Flammersbach, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Katzenelnbogen gehörige Gemeinde 
Mittelfischbach, 
für die zum Bezirke des Amtsgerichts Wallmerod gehörige Gemeinde 
Düringen 
am 15. März 1901 beginnen soll. 
Berlin, den 12. Februar 1901. 
Der Justizminister. 
Schönstedt. 
—“-.-— 
 
	        
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