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G. 18.
Die allgemeine Staatsaufsicht über den Apothekerkammer-Ausschuß wird
durch den Minister der Medizinal-Angelegenheiten geführt.
G. 19.
Diese Verordnumg ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Windsor, den 2. Februar 1901.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bülow. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz.
Studt. Frhr. v. Rheinbaben.
Redigirt im Burrau des Staatsministeriums.
Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.