Full text : Sächsische Volkskunde.

106  Ed.  O.  Schulze:  Verlauf  und  Formen  der  Besiedelung  des  Landes

um  sie  auf  der  andern  Seite  machten  natürlich  eine  hohe  Zinsbelastung  unmöglich.
  Nur  in  vereinzelten  Fällen  wird  (abgesehen  von  der  späteren  Zeit,
als  die  Bauern  ihrerseits  um  den  schon  knapp  gewordenen  Boden  sich  bewarben,
  und  von  der  Übertragung  bereits  kultivierter  Hufen),  der  Zins
einigermaßen  der  Nutzung  entsprochen  haben.

Aber  noch  wichtiger  als  die  mäßige  Höhe  des  Zinses  war  der  Umstand,
daß  er  von  vornherein  in  bestimmter  Höhe  fixiert  war.  Infolgedessen  kam
die  wachsende  Produktivität  des  Bodens  nicht  dem  Grundherrn,  sondern  dem
Bauern  zugute,')  der  auf  diese  Weise  auf  das  lebhafteste  für  die  Steigerung
der  Bodenergiebigkeit  interessiert  war,  und  dessen  Wohlstand  bei  dem  steigenden
  Ertrag  gegenüber  gleichbleibender  Zinsleistung  rasch  zunahm.

Auch  der  Zehnt,  als  Quote  des  Rohertrags  ohne  Rücksicht  auf  Mühe
und  Kosten  der  Produktion  nicht  nur  lästig,  sondern  geradezu  kulturschädlich,
eine  Prämie  der  Trägheit  und  Nachlässigkeit,  wurde  schon  früh  in  weitem
Umfange  fixiert  und  zum  Teil  in  Geld  abgelöst.

Für  den  Grundherrn,  wie  für  die  Kirche,  waren  auch  diese  mäßigen,
fixierten  Leistungen  von  großer  Bedeutung.  Sie  brachten  ihm  Einnahmen,
auf  deren  regelmäßigen  Eingang  in  bestimmter  Höhe  er  sich  verlassen  durfte,
mit  denen  er  also  in  seiner  Wirtschaftsführung  im  voraus  rechnen  konnte.
Und  schließlich  —  was  hatte  er  dafür  hingegeben?  Ein  Stück  Wildland,
das  ihm  bis  dahin  gar  keinen,  oder  doch  so  wenig  Nutzen  gebracht  hatte,
daß  selbst  ein  niedriger  Zins  noch  als  genügendes  Aquivalent  gelten  durfte.
Dazu  kam  noch  die  Aussicht,  gelegentlich  —  mindestens  bei  erbloser  Erledigung
  —  die  Abgaben  steigern  zu  können,  bezw.  eine  kultivierte  Hufe  statt
des  früheren  Wildlandes  zurück  zu  erhalten.

Die  Erblichkeit  des  Besitzes  war  schon  bei  den  Rodungen  im  Mutterlande
  als  Aquivalent  der  Urbarung  und  Besserung  mehr  und  mehr  in  Aufnahme
  gekommen.  Man  hatte  eingesehen,  daß  nur  die  Sicherheit  dauernden
Besitzes,  die  Gewißheit,  selbst  die  Früchte  seines  Fleißes  zu  genießen  und  den
Kindern  ein  gesichertes,  behäbiges  Heim  zu  hinterlassen,  den  Landnehmer  anspornen
  konnte  zu  energischer,  fruchtbarer  Thätigkeit.“)  In  erhöhtem  Maße
mußten  sich  diese  Erwägungen  geltend  machen  gegenüber  den  weit  schwierigeren
  Verhältnissen  im  slawischen  Koloniallande.

Nur  die  günstigsten  Bedingungen  konnten  die  Ansiedler  locken,  die  Mühsale
  der  langen  Wanderung,  die  Schrecknisse  und  Gefahren  des  fremden

%  Erst  später  erlangten  die  Grundherren,  besonders  durch  die  sogen.  „Lehnware“
(eine  beim  Tode  des  bäuerlichen  Besitzers  und  häufig  auch  des  Grundherrn  zu  entrichtende
Gebühr  von  meist  5%  des  Tax=  oder  Kaufwertes)  wieder  Anteil  an  der  steigenden
Grundrente.

½)  Quod  sede  incerta  raro  studiosus  reperitur  agricola,  terrae  possessoribus
pPossessionem  perpetuavimus,  heißt  es  in  einer  Urkunde  v.  J.  1165.