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beigegeben, welche zur Hälfte aus der-Gemelnde,
zur Hälfte aus den benachbarten
Orten genommen wlerd. Die
Schäe beute därfen jedech alcht gegenseilig
von elner Gemelnde zur andern
genommen werden.
Die Resultate sämtlicher, von dem Krels-Cemmisscr
richtiggestellten Gemelnds Cadaster
werden zur Kenntaiß uad Beratbung
der Amts-Versammlong gebracht, welcher
zuglelch die Ergebnisse der Einschétzung In
andern Oberämtern mitgethellt werden.
Es werden Bezirks Versammlungen je
von drei bis oler Obermtern gehalteg. werden,
welche aus Miüsgliedern der Amts-Versaommlungs-Deputall
zusammenge-Kor,
und wotet die Cadaster der elnander
begrenzenden Oberaͤmter zur. Vergleichung
und Berathung vorgelegt werden.
Gegeben, Stuttgart den 15. Jull 1821.
Wilheilm.
Der Finanz-Minisier:
Weckherlin.
Auf Befehl des Khulgs:
Der Staats-Sekretär:
Vellnagel.
Dienst-Nachrichten.
Se. Königl. Mejestät haben durch
ellerhöchste. Sntschließung vom 15. d. M.
der Bitte des Pfarrers M. Grationus
zu Hengen, Dekanats Urach, um Belassong
auf seiner bleherlgen Pfarrel und um
Eatbebung von der Annahme der Pfarrei
Malmehelm, Dekanats Leonberg, entsprochen,
lehtere bingegen dem Pfarrer M.
Daser in Onstmeungen, Dekanats Belingen,
und
durch bdchste Entschliehung vom nämllchen
Tage dle erledigte kathollsche Pfarrel
Zimmerbach, Dekanats Gmänd, dem Vikar
Hascher in Soraltbach #bertragen.
Unter dem 16. d. M. wurde das erledigte
Kommando des ersten Relter Reglméus
dem bieherigen Stabs-Offiiler im
zwelten Reiter-Reglmente, Obersten von
Schrbder, übertragen, und
dagegen der dem ersten Reiter Regimente
blisber aggregirte Oberste von Mundorff
als Stabs-Offizier bel dem zwelten Relter-NRegimente
elngethellt.