Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1905. (96)

Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

 

—  Nr.  17.  —

Inhalt:  Gesetz,  betreffend  die  Schadloshaltung  des  Herzoglichen  Hauses  Schleswig-Holstein=  Sonderburg-Glücksburg,
  S.  219.  —  Staatsvertrag  zwischen  der  Königlich  Preußischen  und  der  Fürstlich
Schaumburg-Lippischen  Regierung  über  den  Anschluß  der  im  Fürstentume  Schaumburg-Lippe  wohnhaften
  Arzte  an  die  Arztekammer  der  Königlich  Preußischen  Provinz  Hessen-Nassau,  S.  222.  —
Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesee  vom  10.  April  1872  durch  die  Regierungs-Amtsblätter
veröffentlichten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  226.

 

(Nr.  10601.)  Gesetz,  betreffend  die  Schadloshaltung  des  Herzoglichen  Hauses  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg.
  Vom  27.  April  1905.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  ec.

verordnen,  mit  Zustimmung  der  beiden  Häuser  des  Landtags  Unserer  Monarchie,
was  folgt:  "
1.

Dem  Herzoglichen  Hause  Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg  wird
unter  den  in  der  Anlage  enthaltenen  Maßgaben  eine  Schadloshaltung  gewährt,
welche  besteht  aus

1.  dem  Schlosse  zu  Glücksburg  nebst  Zubehör,

2.  einer  vom  1.  April  1905  ab  vierteljährlich  im  Voraus  zu  zahlenden

Jahresrente  von  150  000  Mark.

Das  dem  König  im  I  2  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erhöhung  der  Krondotation,
  vom  27.  Januar  1868  (Gesetz-Samml.  S.  61)  vorbehaltene  Recht  der
ausschließlichen  Benutzung  des  Schlosses  zu  Glücksburg  sowie  die  Unterhaltungspflicht
  des  Kronfideikommißfonds  fallen  fort.

82.

Die  Jahresrente  (+  1  Nr.  2)  wird  für  das  Rechnungsjahr  1905  aus  den
bereitesten  Mitteln  des  Staates  berichtigt  und  für  die  Folge  auf  den  Staatshaushalts-Etat
  übernommen.

Die  Ubereignung  des  Schlosses  zu  Glücksburg  erfolgt  unter  den  von  der
Staatsregierung  festzustellenden  Bedingungen.

Gesetz.  Samml.  1905.  (Nr.  10601—10602.)  38

Ausgegeben  zu  Berlin  den  17.  Mai  1905.