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Vor Auesfluß dieser Zeit, und zwar ein
halbes Jahr vor der anfangenden Heimbezahlung
geschieht eine Berloosung, und nach
dein Resultate derselben erhaͤlt jedes Kapital
fuͤr so viele Jahre, als es noch zu ruhen
bat, die weiteren Zins-Coupons.
24. Uebrigens verordnen und erklären
Wir, daß diese Zins Coupons, wenn sie verfallen
sind, bei ollen Rentamts-und Kreis-Kassen,
oder auch unmittelbar bei der Central- Staats=Kasse
realisirt, oder auch nach Gefallen der
Inhaber statt baar Geld für schuldige Staats-Abgaben
angenommen werden sollen.
E. Heimbezahlung.
K. 35. Das Anlehens-Kapital selbst ruht
6 Jahre bindurch, während welchen keine
Heimbezahlung statt finder; nach deren Ablauf
aber bat dessen Abbezahlung in 8 Jahres:
Fristen dergestalt zu geschehen, daß jährlich
der achte Tbeil aller Obligationen nach
dem loose heimbezahlt wird. "
Die Verloosung geschiebt im Verlaufe des
sechsten Jabres, und zwar für bas ganze
tandanlehen, wonach in Folge des obigen
23. S. die neuen Zins= Coupons nach dem
Maße der Jahre, welche jedes einzelne Kapital
wäbrend der acht Heimbezahlungs=Jahre
noch abzuwarten hat, ausgetheilt
werden.
#. 26. Eine angemessene Anzat# der durch
das loos bestimmten Obligations= Numern
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erhaͤlt besondere Praͤmien, welche nicht unter
10 und nicht uͤber 50 Procent des Betrages
der Obligationen stehen, und wozu
uͤberhaupt zwei Procente von der Gesamt-Summe
des Anlebens verwendet werden sollen.
Die näbere Bestimmung erfolgt vor der
wirklichen Verloofung.
I. :7. Mit diesen Anlebens-Obligationen
darf auch vor ihrer Verfallszeit bei allen
Verkäufen von Staats-Realitckten, dann
Grund-Eigenebums= und Beutellehens: Ablösungen
die Hälfte desjeuigen, was der
Käufer oder Ablêser an die Stats-Kasse
baar zu bezahlen bätee, state baar Geld abgeführt
werden. Desgleichen auch die Hálfte
an allen rückständigen Kaufschillings-Fristen.
Räckständige dleere Staats= Abgaben
aber, wenn sie nicht schon mie beson:
deren Nachlässen begnadiget worden sind, köne
nen mit diesen Obligationen auch vor ihrer
Verfallszeit ganz abgeführt werden; sind
aber schon Nachlässe bieran geschehen, zur
Hälfte.
5. 283. Zur mehreren Sicherheit der Darleiher
erklären Wir zu diesem Seaats, AUnleben
alle Steuer= Gesälle Unsers Reiches
als Spezial-Unterpfand, und werden die
Heimbezahlung der durch das toos bezeich
neten Kapitalien jederzeit bei denjenigen
Kreis-Kassen, an welche dieselben erlege, und
deßwegen die Obligationen von dem einschl#-gigen
Kreis= Kassier kontrasignirt worden