Sachregister 1884—1913. 579
Minister des Innern (Forts.)
Feststellung der Tarife zur Erhebung von Bau-
polizeigebühren in gewissen Gemeinden und Landes-
teilen durch den Minister des Innern und den
Minister der öffentlichen Arbeiten sowie den Finanz-
minister (A. E. v. 30. Dez. 95) 96. 8.
Zuständigkeit in Angelegenheiten der gemein-
nützigen Quellen (G. v. 14. Mai 08 §§ 2, 6, 9)
08. 105.
Zuständigkeit zu Anordnungen zur Bekämpfung
übertragbarer Krankheiten (G. v. 28. Aug. 05
g8 3, 38) 05. 374.
Der Minister stellt die Kreisärzte an (G. v.
16. Sept. 99 § 2) 9W9. 172. — kann die Obliegen-
heiten des Kreisarztes Stadtärzten übertragen (das.
l3) 99. 173. — bestellt die Assistenten der Kreis-
ärzte (das. 8 5) 99. 173. — kann die bisherigen
Sanitätskommissionen in größeren Städten be-
stehen lassen (das. & 10) 99. 174.
Der Minister der Medizinal-Angelegenheiten
kann Anderungen des Tarifs für die Gebühren der
Kreisärzte usw. vornehmen (G. v. 14. Juli 09
§# 8, 13) 09. 627.
Befugnisse des Ministers in Angelegenheiten
der Arztekammern (V. v. 25. Mai 87 5§ 3, 5) 87.
169. — desgl. des Arztekammer-Ausschusses (V. v.
6. Jan. 96 8§ 2 bis 4, 7) 96. 1.
Der Leiter der Medizinalabteilung oder in
dessen Behinderung ein rechtskundiges Mitglied
dieser Abteilung ist Vorsitzender des ärztlichen
Ehrengerichtshofs (G. v. 25. Nov. 99 § 43) 99. 575.
Befugnisse in Angelegenheiten der Apotheker-
kammern und des Apothekerkammer-Ausschusses
(V. v. 2. Febr. 01 S§ 4, 13, 15, 18) 01. 50.
Befugnisse in Angelegenheiten der Zahnärzte-
kammer (V. v. 16. Dez. 12 §§ 4 bis 6, 8, 14)
12. 234.
Befreiung von der Beibringung der Zeugnisse
in betreff der Staatsangehörigkeit für die Ehe-
schließung von Ausländern durch den Minister
des Anemn (Ausf. G. z. B. G. B. Art. 43 F 4)
. 203.
Befreiung von dem vor der Eheschließung er-
forderlichen Aufgebote durch den Minister des
Innern (V. v. 16. Nov. 99 Art. 12) 99. 564. —
Der Minister erteilt Befreiung von dem vor der
bheschließung erforderlichen Aufgebote nur noch,
wenn Verlobte Ausländer sind (V. v. 12. Juli 10)
10. 111. — Der Minister kann die Befreiung vom
Aufgebote bei Reichsinländern im Falle dringenden.
Bedürfnisses dem Standesbeamten übertragen (V.
v. 16. Dez. 12) 12. 229.
Minister des Innern (Forts.)
Ermächtigung zur Verpflichtung der Gemeinde-
behörden zur Anzeige von Todesfällen behufs
Sicherung des Nachlasses (G. v. 21. Sept. 99
Art. 19) 99. 253.
Feststellung des Verfahrens und der Gebühren
für die Mitwirkung der Ortsgerichte in Teilen der
Oberlandesgerichtsbezirke Frankfurt und Cassel bei
Abmarkungen (V. v. 20. Dez. 99 § 12) 99. 643.
s. auch Staatsminister.
Minister für Handel und Gewerbe, Ressortverände-
rung in bezug auf die gewerblichen und kunstgewerb-
lichen Fachschulen usw. (A. E. v. 3. Sept. 84) 85.
95. — Uberweisung des ländlichen Fortbildungs-
schulwesens von dem Ressort dieses Ministers auf
das des Ministers für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten (A. E. v. 24. Jan. 95) 95. 77.
Abtrennung der Verwaltung des Staats-
Berg-, Hütten= und Salinenwesens vom Ministe-
rium der öffentlichen Arbeiten und Ubertragung
dieser Verwaltung auf das Ministerium für Handel
(A. E. v. 17. Febr. 90) 90. 35. — Abänderung der
gesetzlichen Bestimmungen über die Zuständigkeit
des Ministers für den Bereich der Berg-, Hütten-
und Salinenverwaltung (G. v. 26. März 90)
. 37.
Kautionen von Beamten aus dem Bereiche des
Ministeriums für Handel und Gewerbe (V. v.
18. März 96) 96. 77.
Der Minister kann den VBeitern selbständiger
Abteilungen sowie der Versuchsanstalt der Por-
zellanmanufaktur den Charakter „Professort
verleihen (A. E. v. 17. Jan. 06 VII) 06. 174.
Die Ernennung der Professoren an den Bau-
gewerk-, Maschinenbau= und sonstigen Fachschulen
steht dem Minister zu (A. E. v. 27. Jaon. 98 VII
Nr. 4) 98. 8. — desgl. an den staatlich unterstützten
kunstgewerblichen Fachschulen und höheren Fach-
schulen für Textilindustrie (A. E. v. 27. Jan. 06 V)
. 174.
Befugnisse in Angelegenheiten des Landes-
gewerbeamts und des ständigen Beirats für
das gewerbliche Unterrichtswesen und die Ge-
werbeförderung (V. v. 20. März 05 5§ 2 bis 6)
05. 173.
Ermächtigung zum Erlasse von Vorschriften
über die dienstliche Stellung, Geschäftsführung und
Gebühren der beeidigten Auktionatoren in Ostfries=
land und Harlingerland sowie im Regierungsbezirk
Osnabrück (G. v. 21. Sept. 99 Art. 126) 99. 275.
Der Minister kann von den amtlichen Prü-
fungen überwachungsbedürftiger Anlagen befreien
(G. v. 8. Juli 05 § 3) 05. 317.
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