Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1881. (30)

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der ganze Dickdarm aufgeschlitzt. Schließlich wird der Zwölffingerdarm in seiner natür- 
lichen Verbindung mit der Leber aufgeschnitten und die Mündung des gemeinschaftlichen 
Gallenganges wie beim Pferde geprüft. 
Die Untersuchung und die weitere Sektion der in der Bauchhöhle gelegenen Or- 
gane erfolgt wie beim Pferde. 
3. Schwein. 
5. 20. 
Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unterbunden und 
zwischen beiden Ligaturen durchschnitlen worden ist, zieht man sein hinteres, zwischen den 
Gekrösplatten gelegenes Ende hervor, daun treunt man das hintere Ende des Zwölffinger- 
darmes in Verbindung mit dem Leer= und Hüftdarme vom Gekröse und schneidet den 
lebteren, nachdem er dicht vor der Hüft-Blinddarmöffnung unterbunden worden ist, vor 
der Ligatur ab. Nach der Herausnahme wird der Dünndarm mit einer Scheere aufge- 
schlivt. Hieran schließt sich die Untersuchung des Dünndarmgekröses. Blind-, Grimm- 
und Mastdarm werden im Zusammenhange herausgenommen, indem man die vordere 
Gekröswurzel durchschneidet und den Mastdarm von seinen Verbindungen krennt. Der 
Mastdarm wird dicht vor seinem Beckenstücke abgeschnitten. Darauf werden die Win- 
dungen des Grimmdarmkonvolutes vorsichtig auseinandergezogen und dann alle Abtheilungen 
des Dickdarms aufgeschlitzt. Nächstdem werden Netz und Milz herausgenommen. Die 
Untersuchung der Organe der Bauchhöhle und die weitere Sektion der letzteren erfolgt, 
wie beim Pferde angegeben worden it 
“ Giscsrfr-. 
8. 2 
Nachdem der Zwölffingerdarm hinter 5 rechten Niere zweimal unterbunden und 
zwischen den Ligaturen durchschnilten worden ist, kreunt man das bintere Ende des Zwölf- 
fingerdarmo, den Leerdarm, indem man die eine Platte de# Dünndarmgekröses durch- 
schneidet, den Hüfkdarm und den ganzen Dickdarm im Zusammenhange vom Gekröse. 
Der Ns wird alsdann vor seinem Beckenstücke abgeschnitten. 
er Herausnahme des Darms aus der Bauchhöble werden sämmtliche Darm- 
aeihmel iwn aufgeschlitzt. Alsdann wird die Milz vom Nete abgelöst und 
das Net herausgeschnitten. 
Die Untersuchung der in der Vauchhäöhle befindlichen Organe und die weitere 
Sektion ist in der beim Pferde angegebenen Weise audzuführen. 
B 
5. 2 
Es wird zunächst der Zustand der — Gefäße und Nervenstämme ermittelt. 
Darauf wird der Kehlkopf im Zusammenhange mit der Zunge, dem Gaumensegel, der 
Luftröhre, dem Schlundkopfe und der Speiseröhre herausgenommen und alle Organe 
nach dem Ausschneiden unteriucht. Die Prüfung erstreckt sich ferner auf die Schilddrüsen, 
die Lymphdrüsen am Halse und die Speicheldrüsen. 
Schließlich ist das Verhalten der Halswirbelsäule und der Halsmuskeln festzu- 
stelle 
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