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Indem dies zur Nachachtung für Steuerpflichtige, Hebestellen und Einnehmer
*! allgemeinen Kenntnih gebracht wird, werden für die an den 3 ersten Terminen mit
fennig, am vierten mit 3/10 wie von jeder Steuereinheit zu entrichtende Grund-
8 folgende Termine festgesetzt:
der 15. Februar,
der 16. Mai,
der 15. Juli und
der 15. September.
Dabei wird bemerkt, daß bei Entrichtung des 4. Grundsteuertermines Veträge
unter ½ Pennig wegfallen, Veträge von und über ½ Plennig für einen vollen Pfennig
gerechnet werden, sowie daß die erforderliche Information der O'tostener Eimehwer wegen
Erhebung des 4. Termines durch das Fürstliche Katafterbureau erfolgen w
Die Ausschreibung der Termine für die Einkommensteuer bieiet“ * Zeit noch
vorbehalten.
Greiz, am 23. December 1889.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung.
rtag.
Saupe.
25. i s-Bekanntmachung vom 30. December 1889,
die Abänderung der A#gneitar= betreffend.
Unter Berücksichtigung der in den Einkausspreisen mehrerer Droguen und Chemi-
kalien eingetretenen Veränderungen und der hierdurch nothwendig gewordenen Aenderung
in den Taxpreisen der betreffenden Arzneimittel hat eine Revision der auch für die hier-
ländischen Apotheken maßgebenden Königlich Preuhischen Arzneitaxe stattgefunden. Dem-
gemah ist eine neue Auflage dieser Arzueitare ausgearbeitet worden, welche mit dem
.Januar 1890 in Kraft za#n.
Luherdem hat bei der Taxe für Arbeiten bei dem Abschnitt „Komprimiren“ be-
züglich der Berechnung käuflicher Tabletten, bei No. 6 der allgemeinen Bestimmungen
bezüglich der Berechnung von Aqua dostillata bei Zubereitungen für Thiere ein Zusatz
stattgeunden und im Anhange sind einige nothwendige Veränderungen vorgenommen,
auch krrichrifen zu einzelnen Mitteln hinzugefügt, für welche bereits Preise in der Taxe
angegeben ware
Unter Vezugnahne auf F. 21 der Apothekerordnung vom 10. Juni 1859 und
die Regierungsverordnung vom 18. Februar 1873, sowie unter Verweisung auf die er-
schienene Königlich Preußische Arzneitare wird dies zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Greiz, den 30. December 1889.
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregiernug.
Dr. Mortag.
Saupe.