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Vertrag
zwischen
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, Schwarzburg=
Nudolstadt, Neuß Aelterer und Reuß Jüngerer Linic wegen Forktdauer
des Thüringischen Joll= und Hanudelsverelns.
Vom 20. November 1839.
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine betheiligten Souveräne,
von dem Wunsche geleitet, den Fortbestand dieses Vereins zu erhalten und neu zu
befestigen, haben zu diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Wajestät der Deutsche Kaiser, König von Preu#sen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober- Vinanzach und General-Direktor
der indirekten Stenern Hermann Schome
Seine Hünigliche Boheit der Grothherw# von Sachlsen-Weimar-
Eisenach:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Hermann Vollert und Hoöchstihren
Geheimen Finanzrath Julius Stollberg;
Seine Boheit der Berzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Staatsrath Rudolph Ziller;
Seinr Boheit der Berzug von SLachsen-Rlkenburg:
Höchstihren Geheimen Rath Carl Theodor Sonnenkalb:
Seine Hoheit der Berzog von Coburg und Gotha:
Höchstihren Regierungsrath Oscar Scheul;
Prine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershaufson:
Höchstihren Staatsraty Otto Drechsler;
Seine Durchlaucht der Fürst von Silwariburg- Rudolstadt:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Dr. Albert von Holleben:
Heine Durchlaucht der Fürst Reuß Relterer Einie:
W–ie Geheimen Regierungsrath Bruno von Geldern-Crispen-
orf;
Seinr Blus der Fürst Reus Jüngerer Tinie:
Höchstihren Staatsrath Walther Engelhardt,
von welchen Bevollmächtigten unter dem Vorbehalte der Genehmigung folgender Ver-
trag abgeschlossen worden ist: