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Wir wolken jedoch diese Gedächenißfeier, damit durch sie in dem allgemeinen Geschäfts-
verkehre keine Störung entstehe, mit der gewöhnlichen Sonntagsfeier verbunden wissen, und
erachten daher für gut, daß der nächstfolgende achtzehnte Sonntag nach Trinikatis nach
dem auf den fun fzehnten September einfallenden Gedächenißtage Unsres Regierungsantritks,
als der zwanzigste September dieses Jahres, zu einem in den sämtlichen Kirchen hiesiger
Lande Vor= und Rachmitetags deshalb zu begehenden Dank= und Betfeste geordnet werde.
Hierbei soll bei dem Vormittagsgottesdienste nach der Predige der lobgesang: Herr Gott,
dich loben wir 2c. mit den bei ausserordenclichen Dankfesten gewöhnlichen Feierlichkriten ge-
sungen und statt des Evangelii über
Sprüchw. 20, V. 23.
Fromm und wahrhaftig seyn, behuten den Kdnig, und sein Thron bestehet
durch Fröômmigkeit.
so wie Nachmittags über
Psalm 61, V. 7. 8. 9.
Du giebst einem Kdnige langes Leben, daß seine Jahre währen immer für und
für, daß er immer siben bleibet vor Gett. Erzeige ihm Güte und Treue, die ihn
behüten. So will ich deinem Namen lobsingen ewiglich, daß ich meine Gelübde
bezahle täglich.
geprediget, und nach jeder Predige das angefügte Dankgebet) verlesen, das Fest selbst aber
Sonmags zuvor, als den siebenzehnten Sonncag nach Trinicatis, von den Kanzeln abge-
kundiget werden.
Welchem allen sämrtliche Einwohner dieser Lande sich gemäs bezeigen werden. Gegeben
zu Dresden, am 11. Augast 1313.
") Solches ist an die gesamte Geiflichkeit des Königreichs verseudet worden. a. d. g
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