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Gesetzsammlung
Königr iens achsen.
10.
——
34.) Generale,
die Ausfertigung neuer Eehnsbriefe für die neubeliehenen Vasallen, und das
dabei zu beobachtende Verfahren betreffend,
vom sosten November 1820.
V. GOTTEsS Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen rc. 2c. 1c.
Die Ausfertigung neuer tehnsbriefe über die bei Unserer tehnscurie relevirenden Güer
für die neubeliebenen Vasallen, ist zeither gewöhnlich ausgesetzt geblieben, wenn von den-
selben deshalb um Anstand gebecen worden. Da jedoch hieraus, in Ansehung der lehns-
pertinenzien und der damit, seit Ertheilung der letztern tehnsbriefe, vorgegangenen Verän-
derungen, zum öftern mancherlei Ungewißheit und Irrungen entstanden; so finden Wir 6
wegen der tehnsbriefe und des dabei zu beobachkenden Verfahrens Folgendes zu verordnen
für nöthig: ·
1.
Einem jeden Vasallen und Besitzer der allhier zu lehn gehenden Guͤter soll, nach
erfolgter Beleihung, auch ohne vorhergehendes Ansuchen, des foͤrdersamsten ein neuer
Lehnsbrief ertheilt werden, und daher die vorhin uͤblich gewesene Befragung des Lehnsman—
nes, ob er die sofortige Ausfertigung eines neuen tehnsbriefs verlange, oder damit bis auf
sein diesfallsiges Suchen Anstand genommen werden solle, künftig nicht weicer Srate finden.
Gesetztammung 1820. 1 28 1