(104 )
gLebtere werden von oben herab gesammele.
Der, welcher die Stimmen sammele, hat, wenn mündlich abgestimmt wird, die seinige
zulebt abzugeben. Tritt eine Stimmengleichheir ein, so hat er zwischen der gleichen Zahl
eine entscheidende Stimme.
In solchen Kreisangelegenheicen, an welchen beide Corporationen ein getheiltes Inter-
esse haben, hat jede derselben besonders eine Curiakstimme.
§. 25.
Kreisständische Die Kreisstände wählen,
Wahlen. . .
. in Bezug auf Angelegenheiten des Landes:
diejenigen Personen, welche von Sr. Königl. Majestät, bei Besetzung der Ober-Sceuer=
Einnehmer-Stellen, auf der landschaftlichen Seite des Ober-Steuer-Collezu
in Vorschlag gebrache werden;
die Deputirten zu der Steuer-Credie-Casse;
die Deputirten zu Berathung anderer einzelner tandesangelegenheiten;
die ritterschaftlichen Schriftsassen, welche durch Wahl an den Landesversammlungen
Tbeil nehmen;
in Bezug auf Angelegenheicen des Kreifes:
den Kreisvorsißenden und seinen Stellvertreter;
die Deputirten zu Besorgung kreisständischer Geschäfte.
C. 26.
Allgemeine Be- Die kreisständischen Wahlen werden auf Kreistagen nach der Stimmenmehlheie
stitmungen in ..
szuqqufdzevollzogemundessmddxeSummenjedesmalfchrtftlkchabzugebetk
kreisständischen Bei vorkommenden Wahlen zu mehrern Stellen ist für jede besonders zu stimmen,
Sa#enundene und es hat die Entscheidung in der Regel jedesmal nach der absoluten Seimmenmehrheir,
durch übertrae in dem Falle aber, wenn dreimal gestimmt worden, ohne daß diese absolute Stimmen-
zenen Functio= mehrheit auf Einen gerichtet gewesen, nach der bei der dritten Abstimmung sich zeigenden
nen. relativen Stimmenmehrheit zu erfolgen.
Den Gewähleen stehe frei, die Wahl abzulehnen.
Die in Verfolg einer kreisständischen Wahl ubernommene Funccion erlischt:
durch Resignation des Gewählten;
wenn der Gewählte aufhört, Mitglied der ständischen Corporation zu sen, aus deren
Mittel er gewählt wurde;
durch Beendigung des übertragenen Geschäfes, und "
durch Ablauf der Zeic, auf welche die Function übertragen worden ist, insofern
letztere ausdrücklich auf eine Zeitfrist beschränkt war.