Repertorium
der Gesetzsammlung fuͤr das Koͤnigreich Sachsen
r
——“'
—.
— ——
Datum
des der
Gesetzes.
Ausgabe. #
vom Jahre 1821.
. in chronologischer Ordnung.
Inhalt.
7——t-m----Stück.
Num.
Seite.
’..—-—— — —
l
I.J-.m:t.n«,13.Fcb-r.
19. Febr. 7. W
Verordnung der Landesregierung, die Erlaͤuterung des Mandates
vom roten November 12784. Tit. I. 9. 22., in
Hinsicht auf die Würderung der Partialbrandschäden, so
wie die Gebühren der bei Brandschädenbesichtigungen
zuzuzichenden Gewerken betr.
Avertissement, die Umtauschung der, dem Königreiche Sachsen
zur Vertretung verbliebenen, ältern unverwechselten
und bisher unverloosbaren Steuerscheinc, gegen verloosbare,
und deren, so wie der sämmtlichen altern, 3 pro
Cent gins gewährenden Steuerscheine Verloosung betr.
4 4 0 r 4 · 4
Aufforderung der Kriegs-Verwaltungs Kammer, zu Abgabe
rückstandiger Magazinquittungen über, auf die Ausschreiben
vom töten Februar und ###ten December 1816., ingleichen
raten Januar, Loten Juli und #ruten December
1818. erschuttete cxtraordinaire Gctreidclieferungen.
Verordnung der Landesregierung, die von Sr. Königl. Majestät
von Sachsen, mit Sr. Koͤnigl. Hoheit, dem Groß—
berzoge von Sachsen-Weimar und Eisenach, getroffenen
Bestimmungen über die, zwischen den Kronen Sachsen
und Preußen, wegen der gegenseitigen Auslieferung der
Deserteurs und austretenden Militairpflichtigen, unterm
1gten April 1817. geschlossene, und, mittelst Mandats
vom #ten Juni 1817. bekannt gemachte Convention betr.
Verordnung der Landcsregierung, die Auslohnung der Holzdrechsler
und Schnitzler im Erzgebirgischen Kreise mit
Waaren und Viklualicn berr.
Verordnung der Landcsret gierung, dic, von Sr. Königl. Majestaͤt
von Sachsen, mit dem fürstl. Reussischen Gesammts
bause alterer und jungerer Linic, getrossenen Bestimmungen
über die, zwischen den Kronen Sachsen und Preufen,
wegen gegenseitiger Auslieferung der Deserteurs
#—H
L.
2.
2.
1 —2.
3—7.
9 - 10.
II.