Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

 

 

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Datum

des
Gesetzes.

30.  April,!21.  Mai,

14.  Mai,
2.  Juni,
-
7.
4.  Juli,
9.  -
26

10.  Aug.
16.  -

der
Ausgabe.

 

16.  Juni,

15.  —
16.  -
6.  Aug.
7.  -
8.  Sept.

 

Inhalt.

 

 

 

 

 

Verordnung  der  Landesregierung,  die,  aus  dem  Vermögen
bemittelter  Züchtlinge,  oder  sonst  in  gewissen  Fällen,  zu
den  Kosten  ihrer  Verpflegung  in  den  allgemeinen  Strafanstalten
  zu  leistenden  Veiträge  berrr.

Mandat,  die  Gleichstellung  der  neuen,  zu  vier  vom  Hundert
zinsbaren,  landschaftlichen  sowohl,  als  uber  die  Anleihe

5  der  Haupt-Auswechselungs-Casse  ausgefertigten  Par'#alobligationen,
  mit  den  ultern  Steuer-z  und  Cammer-Credit-Cassen-Scheinen

  brer.

Verordnung  der  Landesregierung,  die  mit  der  fürfllichen
Regierung  älterer  Linie  Reuß  von  Plauen  getroffene  Uibereinkunft
  wegen  der  wechselseitigen  Uibernahme  der
Vagabunden  und  andcrer  Ausgewicesenen  ber.

Ausschreiben  des  Ober-Steuer-Collegii,  den  Ersatz  des  bei
dem  Einkaufe  des  Rauch=  und  Hartfutters  für  die  Armec
  im  Jahr  1820.  über  die  Normalpreise  angestiegenen
Auswandes  beerrrrr.

ein  Ehemann  die  zu  dem  Einbringen  seiner  Ehefrau  gehörenden
  Gelder  und  andere  Sachen,  ohne  ihre  Zuziehung,
  in  Empfang  nehmen  und  darüber  quittiren  könne?

Bekanntmachung  der  Ober-Amts-Regierung  zu  Budissin,
die  Lehnsverrcichungen  bei  derselben  beerr.

Verordnung  der  Ober-Amts-Regierung  in  Vudissin,  die,
bei  künftiger  Verpflichtung  der  Justizdirectoren,  Actuarien,
  auch  Land=  und  resp.  Dorfrichter  oder  Schôppen
im  Landkreise  der  Oberlausitz  zu  gebrauchenden  Formulare
  brrrr.

Verordnung  der  Landesregierung,  die  Liquidirung  des,  im
Leipziger  Kreise,  vom  #l5öten  April  1874.  bis  mit  gosten
Juni  1816.  erwachsenen  und  zur  Zeit  noch  unverguͤtet
gebliebenen  Spannungsaufwandes  berr.

 

Reseript  der  Landesregierung  an  die  vorsitzenden  Stände  der
vier  Kreise  der  alten  Erblande,  dic  allgemeine  Krcistagsordnung
  bbeertrrr.

27.  Aug.  Verordnung  der  Landesregicrung,  die  neue  Stadtanleihe

zu  Leipzig  ber.

Verordnung  der  Landesregicrung,  über  die  Rechtsfrage:  ob

 

 

 

 

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Stück.]  Num.eite.
9.  119.  67  —  70.
8.  18.  65  —  66.
1I.  22.77  –  78.
10.  20.  71  —-  74.
II.5.
12.4  86.
-  23.  70  —  85.
#
13.25.  87  —  88.
16.  j  28.  95  -  110.
14  26.  *  90.