Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

( 71,) 
Gesebsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
10. 
  
  
20.) Ausschreiben, 
den Ersatz des bei dem Einkaufe des Rauch= und Hartfutters für die Armee 
im Jahre 1320. über die Normalpreiße angestiegenen Aufwandes betr. 
vom Sten Juni 1321. 
Vor GOTTEs Gnaden, Friedrich August, König von Sachsen 2c. 2c. c. 
tLiebe getreue. Bei der Anschaffung der Naturalien zum Verpflegungs= und Aus- 
fütterungsbedarf der Armee im Jahre 1820. hat der Einkauf der Fourage, bei welchem 
die festgesetzten Lieferungspreiße an 1 Thaler 8 Groschen für den Scheffel Hafer, 16 Gro- 
schen für den Centner Heu und 3 Thaler für das Schock Seroh, im Durchschnicte beim 
Scheffel Hafer mie 8 Groschen 1 Pfennig, beim Centner Heu mie 10 Groschen und 
beim Schock Seroh mit 5 Thalern 17 Groschen überstiegen worden sind, einen Mehr- 
aufwand von 40,7 14 Thlr. 15 Gr. 2 Pf. verursacht. Dagegen sind bei der Brod- 
verpflegung, soweit das eingekaufte Korn zum Bedarf des vorigen Jahres verwendet wor- 
den ist, gegen den auf 5 Thaler für den Scheffel festgeseczten Normalpreiß, am Scheffel 
11 Groschen gewonnen, und michin überhaupe 4706 Thblr. 11 Gr. 0 Pf. erspare worden. 
Gesexsammlung 1821. 13 1
	        
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