Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1901. (78)

(  XT)

 

Militairstrafgesetzbuch  —  dessen  Bekanntmachung  betr.  (Landtagsabschied.)

Ministerium  der  Finanzen  f.  Finanzministerium.

Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts  —  Verhältniß

desselben  zu  den  geistlichen  Behörden  der  Oberlausig  vom  1.  Januar  1835.  an

s.  Jüdischer  Cultus.

Ministerium  des  Innern  —  zwei  Mitglieder  dessen  werden  der  Oberrekrutirungsbehoöͤrde
  zugeordnet.

·

bei  selbigem  sind  Beschwerden  über  Verweigerung  oder  Beschränkung  zugestandener
  Begünstigungen  verabschiedeter  Soldaten  anzubringen
Ministerium  des  Kriegs  s.  Kriegsministerium.

Mitbelehnschaften  an  Rittergutern  in  den  Kreislanden  —  sollen  auch  vom

Bauernstande  erlangt  werden  konnen
Mitbelehnschafterneuerung  —  findet  bei  knnr  in  der  P  des
Hauptvasallen  nicht  weiter  Stat  .  ..  ..

Most  —  was  bei  dessen  Verkauf  zu  beobachen:

N.

Nothzucht  —  deren  Bestrafung.

O.

Oberamtsregierung  —  selbiger  steht  die  Verpflichtung  und  Einweisung  der  Buͤr—
germeister  und  Stadtrichter  in  der  Oberlausitz  zu

an  selbige  ist  die  Hauptübersicht  des  Viehbestandes  einzusenden  .
Oberlausitz  —  die  von  derselben  auf  die  Staatsschuldencasse  zu  uberuchmenden
Landesschulden

daselbst  koͤnnen  Cessionen  und  Verpsändungen“  der  auf  Allodialgrundstäcken
hypothekarisch  versicherten  Forderungen,  ohne  Mitwirkung  des  Nichters  des
verpfändeten  Grundstücks,  fernerhin  gültiger  Weise  erfolgen

die  über  die  Veränderungen  in  der  Particularverfassung  und  Verwaltung
derselben  abgeschlossene  Uebereinkunft  betr.  (Landtagsabschied.)

die  dasigen  Landesschulden  betr.  (Landtagsabschiedt)

Urkunde,  die  durch  Anwendung  der  Verfassung  des  Königreichs  Sachsen  auf
die  Oberlausig  bedingte  Modiftcation  der  Particularverfassung  dieser  Provinz  betr.
CDie  Ucebersicht  des  Inhalts  derselben  befindet  sich  S.  510  flgg.)
Verfahren  zu  Ausmittelung  der  Beitragsquote  dasiger  Provinz  zum  allgemeinen
  Staatsbedarfe  (Beilage  O  zur  Vertragsurkunde.t)

die  durch  die  wegen  Modiftcation  der  lausitßer  Provinzialverfassung  inre
Uebereinkunft  hervorgehenden  Veränderungen  berr.

s.  Pfarr=  und  Schulämter.

Oberzollräthe  —  deren  Hofrang  berr.  k%
Obligationen,  landschaftliche,  dltere  dreiprocentige,  verloosbare,  —  deren

Tilgung  und  Umtausch  gegen  Obligationen  der  dreiprocentigen  Anleihe  vom
Jahre  1830.  .  ..

s.  Steuerscheine.

—  —

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—

Datum.
30.

2.  Dec.

26.  Oct.

26.  Oct.

30.  —

-
*  —

17.  Nov.

2.  Dec.

13.  Jan.

27.  März.

 

Oct.

22.  Febr.

22.Febr.
0.  Dec.
23.  Sept.

8.  Febr.

Seite.
333.

481.

253.
271.

288.

67.

67.
461.
202efg.

47.

 

30.  Jun.
4.  Febr.

29.  Sept.

161.
60.

209.

245.

331.
333.

482.

513.—
481.
“*'di

107.

 

Paragr.
25.

17.
84.

5.

8  —11.