Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1909. (75)

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Wird  durchstrichen,
wenn  die  Zahlen  nicht
übereinstimmen.

———vi

übereinstimmen.

 

Wird  durchstrichen,
wenn  die  Zahlen

394  —

Die  Umschläge  wurden  aus  der  Wahlurne  genommen  und  uneröffnet  gezählt.

 

Die  Zahl  der  Umschläge  mit  dem  Aufdruck  4  betrug  "
—  —  -  B  „
-  -  -  □  -  „
-  -  -  D  -
zusammen

Diese  Gesamtsumme  stimmte  mit  der  Zahl  derjenigen  Wähler,  neben  deren  Namen  in  der  Wählerliste  der
Abstimmungsvermerk  gemacht  war,  und  mit  dem  Nummernverzeichnis,  das  während  der  Abstimmung  von  dem

Wahlgehilfen  geführt  wurde,  überein.

größer
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Namen  in  der  Wählerliste  der  Abstimmungsvermerk  gemacht  war.  Zur  Aufklärung  dieser  Verschiedenheit,  welche
sich  auch  bei  wiederholter  Zählung  und  Vergleichung  mit  dem  Nummerrverzeichnis  herausstellte,  dient  folgendes:

 

Die  Gesamtsumme  der  Umschläge  war  um  als  die  Zahl  derjenigen  Wähler,  neben  deren

Hierauf  wurden  die  Umschläge  geöffnet  und  zwar  zunächst  die  weißen,  mit  D  bedruckten,  dann  die  gelben  mit
dem  Aufdrucke  C,  hierauf  die  grünen  mit  dem  Aufdrucke  B  und  schließlich  die  blauen  mit  dem  Aufdrucke  A.

Jeder  Umschlag  wurde  einzeln  von  einem  der  Wahlgehilfen  geöffnet,  der  Stimmzettel  wurde  herausgenommen
und  dem  Wahlvorsteher  übergeben,  der  ihn  laut  vorlas  und  mit  dem  Umschlag  einem  anderen  Wahlgehilfen  weiterreichte.

Während  die  für  ungültig  befundenen  Zettel  je  nach  der  Art  des  Umschlags,  dem  sie  entnommen,  mit  A.  B,
C  oder  D  bezeichnet  und  mit  dem  Umschlag  dem  Wahlprotokoll  beigefügt  wurden,  sind  die  gültigen  Stimmzettel  jeder
Gruppe  gesondert  gesammelt  und  zu  vier  einzelnen  Paketen  versiegelt  worden.

Erst  nachdem  mit  den  Umschlägen  und  Stimmzetteln  der  einen  Art  in  dieser  Weise  verfahren  worden  war,
ist  mit  der  Offnung  der  Umschläge  der  nächsten  Art  begonnen  worden.