Grundzüge
der Vereinigung für vaterländische Staatskunde.
1.) Der Verein für vaterländische Staatskunde besteht aus einer unbestimméen An-
zahl von Mitgliedern, welche demselben, auf dazu erhaltene Einladung, freiwillig beigere-
ten sind.
2.) Die Leitung der Geschäfte des Vereins wird besorgt durch ein aus Mitgliedern
desselben bestehendes Centralcomité in Dresden, unter Leitung eines zu wählenden Vor-
sitzenden.
3.) Der Zweck des Vereins ist die Befoͤrderung der Vaterlandskunde, durch das
Sammeln zuverlaͤßiger Nachrichten uͤber den Zustand des Landes und seiner Bewohner, in
allen den Beziehungen, welche in staatswirthschaftlicher Hinsicht von Wichtigkeit sind.
4.) Zu Erreichung dieses Zwecks ist es wünschenswerth, daß jedes Mitglied sein Au-
genmerk vorzugsweise auf diejenigen Gegenstände richte, über welche dasselbe, nach seiner
amtlichen Stellung, die sichersten Nachrichten zu geben vermag.
5.) Bei dem Sammeln der Nachrichten und Angaben ist bei jeder derselben die Quelle
und der Grad ihrer Zuverlässigkeit zu bemerken, und dabei nur auf den neuesten Zustand
Rücksiche zu nehmen.
Neltere Nachricheen sind lediglich in gänzlicher Ermangelung neuerer und zur Werglei-
chung zu benutzen.
Mitglieder des Vereins, welche in Aemtern stehen, werden durch die Benutzung amtli-
cher Quellen und die Einziehung von Erkundigungen auf amtlichem Wege die Zwecke des
Vereins wesentlich fördern.
6.) Jedes Mitglied hat vierteljährig das Resultat seiner angestellten Erkundigungen
mitzutheilen und darüber eine Anzeige in tabellarischer Form, nach den vom Comité zu ent-
werfenden Angaben, einzusenden.
Interessante Notizen und Beobachtungen, welche unter keine der Rubriken in den
Tabellen passen, sind niche auszuschließen.
Auch machen sich die Mitglieder anheischig, auf den an sie gelangenden Wunsch des
Ausschusses, für Herbeischaffung derjenigen Notizen und Nachweisungen, welche zu den sta-
tistischen Erörterungen und Uibersichten erforderlich sind, sich ehunlichst zu verwenden und
bedacht zu seyn.
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