Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Ruͤcksichtlich der Getraͤnke muß man auf die Gewohnheit Ruͤcksicht nehmen. Ist man 
an den Genuß geistiger Getraͤnke, oder des Thees, des Kaffees gewoͤhnt, und ist dieser 
mäßig, weiß man aus Erfahrung, daß er dem Koͤrper zusagt, so bleibe man bei den. 
gewohnten Getränkenz ist dieses nicht der Fall, so hat man sie nicht als Präservative zu ge- 
nießen. Aber höchst nachtheilig ist der übermäßige Genuß geistiger Getränke, besonders des 
Branntweins, und es ist dringend nothwendig, die gewöhnliche Quantität nach und nach 
wenigstens bis auf die Hälfte zu ermäßigen. 
Der maßige Genuß eines guten, nicht viel Säure haltigen oder herben Weins ist 
auch für Ungewohnte nicht nachtheiligz gutes, gehörig abgegohrnes, nur von Hopfen 
bitteres Bier, haben die daran Gewôhnten zu wählen, und ist überhaupt als passendes 
Nahrungsmittel zu empfehlen. 
Ueber die zweckmäßigsten Nahrungsmittel, während die Cholera an einem Orte 
herrscht, wird unten noch Einiges hinzugefügt werden. 
9.) Alles, wodurch der Körper im Ganzen und die Unterleibsorgane insbesondere ge- 
schwächt werden, oder die Empfindlichkeit der Nerven gesteigert werden können, ist sorg- 
fältig zu vermeiden; man hüte sich daher vor übermäßiger Anstrengung des Geistes und 
des Körpers, vor Ausschweifungen, unnöthigen Entleerungen der Safte, durch Blutent- 
ziehungen, durch häufigen Gebrauch von Abführungsmitteln oder auf andere Weise. Es 
giebt bis jetzt kein anderes Präservativmittel gegen die asiatische Cholera, bei Gesunden, 
als Regelmäßigkeit der Lebensweise in jeder Beziehung. Findet aber Kränklich- 
keit Statt, wohin besonders auch Unordnungen der Verdauung, zu häufige, träge oder 
mehrere Tage fehlende, Leibesôffnung, hoher Grad von Empfindlichkeit der Haut gegen. 
den Temperaturwechsel, gehören, so muß man einen Arzt um Rath fragen; nur nach 
den verschiedenen krankhaften Zuständen sehr mannichfach zu wählende Heilmittel sind für 
solche Personen den Schutzmitteln beizuzählen. Man lasse sich daher nicht zu dem Ge- 
brauch üoon Hausmitteln oder Arzneien als Präservativmittel, ohne Zuziehung eines Arz- 
tes, verleiten. « 
So dringend wir aber auch eine maͤßige und sorgfaͤltig geregelte Lebensart empfehlen 
muͤssen, so glaube man doch nicht, daß man durch Entziehung gewohnter unschaͤdlicher 
Genuͤsse, oder durch ganz aͤngstliche Sorgfalt in der Wahl der Nahrungsmittel nach 
Qualitaͤt und Quantitaͤt, sich schuͤtzen koͤnne. Ist die gewohnte Lebensweise gut, oder 
doch nicht offenbar schaͤdlich, so bleibe man dabei und mache wenigstens nicht schnell, son- 
dern nur allmaͤhlig Aenderungen. 
III. 
Verhaltungsregeln, welche, außer den schon angeführten, nach dem Ausbruche einer 
Cholera-Epidemie, zu empfehlen sind. 
10.) In Beziehung auf Erhaltung der Reinlichkeit in den Wohnungen, sind neben 
dem Luften der Fenster und Thüren jetzt noch das Besprengen des Fußbodens oder Räu- 
cherungen mit einfachem oder gewürzhaften Weinessig, den man auf dem erwärmten Ofen 
oder auf einer Lampe verdunsten läßt, oder auch mit salpetersauren oder Chlordämpfen zu 
empfehlen, welche auf folgende Weise bereitet werden. 
a), Salpetersaure Dämpfe: in eine Schaale aus Porzellan, Steingut eder 
Glas schütte man ein Loth pulverifitzem! Salpeter, und gieße unter beständigem Umrühren
	        
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