Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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sind, besonders wenn sie eine rauhe, lockere Oberfläche haben, auch Hunde und Katzen, 
den Ansteckungsstoff aufnehmen können, auch dauert das Ansteckungsvermögen der bereits 
genesenen Kranken noch einige, nicht genau zu bestimmende Zeit hindurch fort, man hat daher 
die unmittelbare Berührung jener Gegenstände und der Genesenen noch einige Zeit zu meiden. 
15.) Sobald sich die Vorboten der Krankheit zeigen, ja bei dem geringsten Uebelbe- 
finden während einer Choleraepidemie, muß ein geschickter Arzt sogleich herbeigerufen wer- 
den und nur bis dieser ankommt, können die unten zu nennenden Hülfsmittel ange- 
wendet werden. -. , 
IV. 
Vorsichtsmaßregeln fuͤr die Personen, welche es nicht vermeiden koͤnnen, mit 
« Cholerakranken in Berührung zu kommen. 
a) Es ist nicht rathsam sich zu den Kranken zu begeben, so lange man nüchtern ist, 
sondern man nehme immer, nach Gewohnheit und Tageszeit, zuvor etwas Thee, Kaffee, 
eine geringe Quantität Wein, einer gewürzhaften Tinktur oder eines Magenelixires zu 
sich. Man kaue Wacholderbeeren, Gewürznelken, Zimmt oder ähnliche Gewürze. 
b) Man besuche die Kranken, wenn man durch Nachtwachen, Körper= oder Geistes- 
anstrengungen, Gemüthsbewegungen sich angegriffen oder erschopft fühlt, nicht eher, bis 
man sich wieder etwas erholet hat. Wenn man sich selbst unwohl fühlt, sollte man die 
Besuche ganz unterlassen. 
c) Man sorge dafür, daß in den Krankenzimmern in jeder Hinsicht die größte Rein- 
lichkeit beobachtet werde, und nie viele Kranke in einem engen Raume beisammen liegen. 
Schmutzige Wäsche, Kleidungsstucke, Betten, so wie auch alle nicht zur Pflege des Kran- 
ken nöthige Effecten, mussen aus der Stube entfernt werden. — Die Ausleerungen des 
Kranken mussen schnell fortgeschafft und in eine abgelegene Grube geschüttet, die dazu be- 
stimmten Gefäße aber mit Chlorkalkwasser täglich mehrere Male sorgfältig ausgewaschen 
werden. 
Die Erneuerung und Reinigung der Luft in den Krankenzimmern, ist auf dieselbe 
Weise vorzunehmen, wie oben (S. ö.) im Allgemeinen angerathen worden ist. 
d) Während des Krankenbesuchs ist die unmittelbare Berührung so viel möglich zu 
vermeiden, auch setze man sich nicht dem Dunste, welcher aus den eben erst gelufteten 
Betten aufsteigt, dem Athem und der Ausdünstung des Kranken in der Nähe aus; den 
Speichel schlucke man nicht nieder. Es ist nicht rathsam, während des Aufenthaltes bei 
dem Kranken, Tabak zu schnupfen, wohl aber zweckmäßig, an ein Fläschchen mit reinem 
oder aromatischen Essig oder aufgelöseten Chlorkalk öfters zu riechen. — Die Kranken- 
besuche sind nicht unnöthiger Weise zu verlängern, Personen, welche häufig bei Kranken 
sich aufhalten müssen, können vor dem Besuche einen Mantel von Wachstaffet oder Wachs- 
leinewand (den man von einem Kranken zu dem andern leicht mit fortnehmen kann) an- 
ziehen. Nachdem sie den Kranken verlassen haben, ist derselbe, eben so wie die übrigen 
Kleidungsstucke, mit Chlordampf zu reinigen. Auch ist es rathsam, daß sie sich jedes 
Mal die Hande mit Essig waschen, den Mund aber mit durch Wasser verdüunntem Essig 
oder Kölnischem Wasser reinigen, Ueberröcke und Pelze nicht sogleich, wenn sie aus den 
Krankenstuben kommen, anziehen.
	        
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