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fabren sei, wird die unterzeichnete Immediak= Commission bestimmen. Zur Unterstützung der
Absperrung sind natürliche Hindernisse, wie z. B. flleßende Wässer, Gräben, Verhaue,
Umzäunungen und dergleichen zu Hülfe zu nehmen.
. 27.
Crrichtung von Wenn nicht einzelne Orte oder doch ganze Ortstheile abgesperrt sind, und ein Verkehr
stefer den mit andern Orkschaften oder den übrigen Theilen des Octes nothwendig bleibe; so muß an
Kleinhandel der Sperrungslinie ein Verkehrsplatz bestimmt werden, um den erforderlichen Kleinhandel,
und von Contu= namentlich den Eintausch von Lebensmitteln, für die Bewohner des Ortes ohne gegenseitige
finwien unen Vermischung möglich zu machen. Wenn die nahe gelegenen Ortschaften mie abgesperrt
dernden. sind, so bedarf es zum Verkehre zwischen den innerhalb der Sperrungslinie gelegenen Ort-
schaften unter sich besonderer Verkehrspläte nicht.
Haben größere Städte cernirt werden müssen, so muß, außer einem oder mehreren Ver-
kehrspläten, auch noch eine Concumazanstale an der Sperrungslinie angelegt werden, zur
Reinigung derjenigen Einwohner, welche den Ort zu verlassen wünschen.
Nach der Beträchtlichkeit des Verkehrs sind auf diesen Verkehrspläten Verkehrshäuser
zu errichten. Sie bestehen aus leicht gebaueten hölzernen Schuppen.
e. 28.
Errichtung der Der Verkehrsplatz oder das Verkehrshaus ist durch doppelte Schranken in drei Abthei-
Verkehrshänser lungen zu theilen, deren eine, nach dem gesunden Lande zu gelegene, für dessen Bewoh-
ner, deren andere, an der Seite des abgesperrten Octes befindliche, für die Einwohner dieses
letztern bestimme ist, während in der mittleren Abeheilung die bei dem zu gewissen Tages-
zeiten State findenden Verkehre, die Aufsicht führenden Concumazbeamcen sich befinden.
Die durch diese Verkehröhäuser hauptsächlich einzubringenden Lebensmictel müssen in
größeren Quantitäten eingekauft und sodann, unter Aufsicht der Polizei, an die Bewohner
des Ortes im Einzelnen verhandelt werden. Das dafür aus dem abgesperrten Orte hin-
ausgehende Geld muß zuvor in dem mittleren Raume des Verkehrshauses, von dem daselbst
aufgestellten Reinigungspersonale, mic Essig abgewaschen und sodann mit metallenen Loöffeln
den Verkäufern übergeben werden. Beil längerer Dauer der Absperrung muß außerdem in
den Verkehrshäusern ein Räucherungskasten angeschafft werden, in welchem sämmrliche, aus
dem abgesperrten Orke abzusendende Briefe, so wie auch das ekwa zum Bezahlen gebrauchte
Papiergeld, mit Schwefel, Salpecer und Kleie zu durchrauchern sind. Verschlossene Papiere
sind, damit die Räucherung durchdringen kann, zuvor mit spitzen Instrumenten zu durch-
stechen, ohne jedoch die Siegel zu verletzen. Das für ein jedes Verkehrshaus erforderliche
Personal besteht aus einem Aufseher und den die Reinigung besorgenden Personen.
. 29.
Einrichtung der Die an der Sperrungslinie zu errichtenden Concumazanstalten müssen dagegen bestehen
Sntusen aus einer binreichenden Anzahl von Wohnungen, in welchen diejenigen Personen, welche