Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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Ferner den conventionsmäßigen gleich. 
Churfürstl. und Königl. Hannbersche , auch Churfuͤrstl. Braunschweig- Luͤneburgische 
2. Stücke. - - 2 - 
Oergleichen auch Herzogl. Braunschweigsche 5 Siten "D n 
Dergleichen " Stücke (3 Gulden,) - - 
Dergleichen Stücke, - 
Churfuͤrstl. und Koͤnigl. Hannoͤversche 3 Mariengroschenstücke "]Ü "Z„ 
Sämmoliche vorstehend bemerkte 5 Münzsorten, mit Einschluß der vor 1750 
ausgeprägten, und ohne unterschied der Jahrgänge. 
Hierüber 
Kaiserl. Königl., auch Kaiserl. Oesterreichische Brabanter Kronenthaler, ingl. 
Konigl. Baiersche Kronenthaler. 
II. Geringer, als conventionsmäßig. 
Ein Königl. Preußischer T Thaler - 
- 2 a - - - 
- 2 2 * 2 2 —- e . 
- - 2 r - " ". - . 
Anmerkung. Neben den inländischen conventionsmäßigen Münzen ist andern, als 
den in gegenwärtiger Valvakionstabelle aufgeführten, ausländischen 
Münzforten ein gesetzlicher Cours in der angegebenen Maße nicht 
gestattet. 
  
  
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