216 )
Gesetzsammlung
für das
Königreich Sachsen.
37.
58.) Verordnung,
die Erlauterung der unterm 1sten Juli 1831 bekannt gemachten Anweisung,
das bei der Annäherung oder dem wirklichen Ausbruche der Asiatischen
Cholera zu beobachtende Verfahren betreffend;
vom 1sien September 1831.
Uwer die Ausfuͤhrung der, mit der Generalverordnung vom isten Juli dieses Jahres,
bekannt gemachten Anweisung, das, bei weiterer Annaͤherung, oder dem wirklichen Aus-
bruche der Asiatischen Cholera zu beobachtende Verfahren betreffend, sind verschiedene,
einer allgemeinen Bescheidung bedürfende Anfragen an die Immediat-Commissson gelangt,
auf die sowohl, als nach den immictelst in andern bereies angesteckten Seaaren, bei An-
wendung der daselbst für zweckmäßig oder nothwendig erkannten Maßregeln, gesammelten
Erfahrungen, die Commission zu jener Anweisung folgende nachträgliche Erläukerungen
zu geben sich veranlaßt findet.
4.
Sehr wünschenswereh ist es, daß besonders an den Oerkern, wo die Obrigkeir nicht
ihre Wohnung hat, Geistliche und Schullehrer den tocalcommissionen beicceten und sie
mic ihrer Einsiche und ihrem Rathe unterstüßen; auch werden dieselben diese Gelegenheie,
der leidenden Menschheit in êcht christlichem Sinne beizustehen, gewiß gern erareifen,
und auf der einen Seite eben so für die Ausführung der zu Abw ndung und Minder-
ung des Uibels angeordneten Maßregeln miczuwirken, wie auf der andern durch religiö-
sen Zusporuch, Ergebung und Vertrauen in die Fügungen der göttlichen Vorsehung zu
erwecken und zu befestigen, bereik seyn.
Gesetzsammlung 1831. 45 )
Zu s6. 1.