Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

(237) 
Landtagsabschied. 
b 
Wg3, Ant on, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. rc. 4c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen ꝛc. 
urkunden und fuͤgen hiermit zu wissen: 
Nachdem wir uns bewogen gefunden, Unsere getreuen Staͤnde an Praͤlaten, Grafen und 
Herren, denen von der Ritterschaft und Städcen, auf den 1sten März dieses Jahres, zur Fortseung 
der im vorigen Jahre gehaltenen und unterm Sten Juli vorigen Jahres vertageen Landes- 
versammlung anhero zu berufen und ihnen, mittelst Decrecs vom erstgedachten Dato, den Ene- 
wurf zu einer Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen zur Berakhung und Erklärung 
vorzulegen, so ist es, durch die hierüber zwischen Uns und getreuer Landschaft Statt gefundenen 
Verhandlungen, insonderheit durch die ven letzterer unterm 1 9cen Juli, 26sten und 27 sten Au- 
gust gegebenen Erklärungen und Unsere unterm 10ten und 29sten August darauf ertheilten De- 
crete, dahin gedieben, daß gedachte Verfassungsurkunde von Uns und der getreuen Landschaft, 
unter wechselseitigem Einverständnisse, nach deren nunmehrigem Inbalte angenommen worden ist. 
Wir haben, um Unsern im Decrete vom 1sten März dieses Jahres kund gerhanen End- 
zweck zu erreichen, im Lause dieser jest beendigten Verhandlungen es nicht an der Geneigtheic 
ermangeln lassen, den Wünschen Unserer getreuen Stände, in Hinsicht mehrerer zum Theil wichriger 
Bestimmungen des ihnen vorgelegeen Entwurfs, nachzugeben, und Uns im Beereff mehrerer, Uns und 
Unserm Hause zukommenden Gerechtsamen zu noch ausgedehnteren Zugeständnissen bereit erwiesen. Wenn 
Unsere getreue Landschaft hierin den thatsächlichen Beweis erkanne haben wird, daß Wir, frei 
von mißtrauischen Beforgnissen gegen die uns Selbst aufgelegten Beschränkungen einer constieu- 
tionellen Verfassung, den aufrichtigen Wunsch hegen, Unser eigenes, Unserer Nachfolger und Un- 
sers gesammten Hauses Interesse und Wohlfahrt auch für die Zukunfe mit dem Wohle, dem 
Vertrauen und der tiebe Unsers Volks durch die engsten Bande verknüpft zu sehen, so haben 
auch die getreuen Stände ihrer Seits die Schwierigkeiten glücklich zu besiegen gewuße, welche 
die Behandlung eines in seinem Gegenstande und seinen Folgen so hochwichtigen Werks in der 
natürlichen Verschiedenheit der Meinungen, und in der mit vielseitiger Umsiche zu lösenden Auf- 
gabe sinden mußte, die mannigfachen Interessen zeitheriger, in anerkannter Wirksamkeic bestan- 
dener Rechtsverhältnisse in dem gemeinschaftlichen Strebepunkte des allgemein gehegten Wunsches 
nach Begründung einer zeitgemäßen, auch die Zubunft sichernden Verfassung zu vereinigen. 
4%)
	        
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