Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

( 275) 
S. 454. 
Alle Gesetze, Verordnungen und Observanzen, welche mit einer ausdrücklichen Bestim= 7.) Aufhebung 
*’i--J72K . – « . - - d 
mung der gegenwärtigen Verfassungsurkunde im Widerspruche stehen, sind insoweit un ferenter Ver- 
guͤltig. in Widerspruch 
Jodem Wit die vorstehenden Bestimmungen für das Staaksgrundgeseb Unseres König= kehenden Ge— 
8 ; .. . · setze, Verord— 
reichs hiermit erklaͤren, ertheilen Wir zugleich, bei Unserm Fuͤrstlichen Worte, die Versiche. nungen und b- 
rung, daß Wir nicht nur die darin enthaltenen Zusagen selbst genau erfuͤllen, sondern auch servanzen. 
diese Verfassung gegen alle Eingriffe und Verletzungen kraͤftigst schuͤtzen wollen. 
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwaͤrtiges Staatsgrundgesetz eigenhaͤndig unterschrie— 
ben und mit Unserm Koͤniglichen Siegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben zu Dresden, am Vierten September, im Jahre nach Christi, 
Unsers Erloͤsers und Seligmachers Geburt, Ein Tausend Acht Hundert und Ein und Dreißig. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
# Gottlob Adolf Ernst Nostitz und Jänckendorf. 
  
D. Johann Daniel Merbach. 
Seseusammung 1831. (53 )
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.