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§. 53. S.) Confiscatien.=
54. 9.) Moratorien.
55. 10.) Vorbehaltene Bestimmungen über die Einricheung der Rechkspflege.
Sechster Abschnitt.
Von den Kirchen, Unterrichtsanstalten und milden Stiftungen.
. 56. 1.) Oeffentliche Religionsübung.
57. 2.) Rechte des Königs über die Kirchen.
58. 3.) Beschwerden über Mißbrauch der kirchlichen Gewalt.
59. 4.) Rechesverhäleniß der Diener der Kirchen.
60. 5.) Stistungen.
Siebenter Abschnirt.
Von den Ständen.
I. Organisation der Ständeversammlung.
H. 61. 1.) Allgemeine Bestimmungen.
Ständeversammlung in zwei Kammern, ständische Provinzialverfassung.
62. — Rechtsgleichheit und Verbindung der beiden Kammern.
63. 2.) Erste Kammer.
Mieglieder derselben.
64. — Nähere Bestimmungen in NRücksiche der Herrschaftsbesiter.
65. — Nähere Bestimmungen in Rücksiche der NRicerguksbesitzer.
66. — Dauer der Functiion in der ersten Kammer.
67. — Präsidene und dessen Stellvertreker.
68. 3.) Zweike Kammer.
Mitglieder derselben.
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69. — Deren Seellvertreter.
*70. — Nähere Bestimmungen wegen der Wahl der Mitglieder und ihrer Stellver-
creter.
71. — Dauer der Function in der zweitken Kammer.
72. — Präsidene und dessen Stellvertreter-
73. 4.) Bestimmungen im Bezug auf beide Kammern. "
* Alter zur Wahlberechtigung und Wöählbarkeit.
7: — Hindernisse derselben.