Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

B. 
axordnung, 
  
  
  
  
  
  
nach welcher die Sportuln bei dem Vicariats-Gerichte und dessen Canzlei 
erhoben und bezahlt werden sollen. 
3 Sportulsat 
s Sop 3. 
No. Gegenstand. i- 
6 ——— , 
1. Abgang und Abgangsbemerkung derjenigen Sachen, in welchen 1 
Sportuln erhoben werden, — 2 — 
2. Abschriften zu den Acten, Urtheln, Verordnungen und andern Aus— 
fertigungen, von jedem Blatte, — 2— 
3. Acten, reponirte, aufzusuchen und vorzulegen, — 4— 
4. Commtissoriale, für ein, — 16 — 
5. Ertension, eines errichteten 9 decesses, . . 2—— 
« Wenn dieselbe sehr weitlaͤuftig und muͤhsam ist, bleibt die 
« eines Mehreren dem Ermessen des Collegii uͤber— 
lassen. 
6. Notification, fuͤr eine, 8— 
7. Protecoll, bei Vorbeschleden zu halten, von jeder Parchei, I112 
8. Präsentation eingehender Schriften, . . .—-1—-— 
9. Registratur, für Aufnehmung einer, . sgr.bis—16— 
10.chcstratnicuurVollmacht,cmcsActomusw —8—-- 
11. der Bestellung eines Curatoris specialis, —. 8|— 
12. — des Angebens der Partheien im Termine, — 2— 
13. - - der Insinuation, — 2— 
14. Remissoriale mit den Urtheln in forma probante, — 13 — 
15. Requisitionsschreiben, 1 — — 
16. Signatur auf ein Memorial, 1— 
17. -bel Ermaßigung außergerichtlscher Unkosten, — 6 —