Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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73.) Bekanntmachung. 
J. Folge der neuen Organisation der hoͤchsten Staatsbehoͤrden haben Se. Koͤnigliche 
Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigliche Hoheit die Bestimmung zu treffen 
geruht, daß die zu Abwehrung der Asiatischen Cholera niedergesetzte, bisherige Immediat- 
Commission, als eine von nun an dem Ministerium des Innern untergeordnete Commis- 
sion, mit beibehaltener Ausdehnung ihres Wirkungskreises uͤber das ganze Koͤnigreich, 
fortbestehn soll. 
Dresden, am bten December 1831. 
Koͤniglich Saͤchsisches Ministerium des Innern. 
B. v. Lindenau. 
Ausgegeben zu Dresden, am gten December 1831.