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Gesesammlung
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80.) Verordnung der Königl. Landesdirection
an die Königl. Justizbeamten und Justitiarien,
die künftige Erledigung von Stellen der Physicen und Chirurgen) so wie
die Bewerbungen um solche Stellen betreffend;
vom 17ten December 1831.
D. die Besetzung der Stellen der Physicen und Chirurgen bei den Aemtern und übrigen
Königl. Gerichten künftig bei dem Hohen Ilinisterio des Innern erfolgen wird, dieses
aber darüber jederzeit die gurachtlichen Vorschläge der Landesdirection zu vernehmen wünsche:
so ergeht hiermit Verordnung an die Königl. Justizbeamten und Justitiarien, die Berichte
über Erledigung der gedacheen Stellen und über die, mic den gehörigen Zeugnissen zu un-
terstützenden, Bewerbungen um Physicate, Amts- oder Geriches-Chirurgen= Stellen, an die
Landesdlrection zu richten.
Dresden, am 1 7/4en December 1831.
Königl. Süchs. Landeödirection.
von Wictersheim.
D. Hering, §.
Gesetzsfammlung 1831. ((60 )