Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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80.) Verordnung der Königl. Landesdirection 
an die Königl. Justizbeamten und Justitiarien, 
die künftige Erledigung von Stellen der Physicen und Chirurgen) so wie 
die Bewerbungen um solche Stellen betreffend; 
vom 17ten December 1831. 
D. die Besetzung der Stellen der Physicen und Chirurgen bei den Aemtern und übrigen 
Königl. Gerichten künftig bei dem Hohen Ilinisterio des Innern erfolgen wird, dieses 
aber darüber jederzeit die gurachtlichen Vorschläge der Landesdirection zu vernehmen wünsche: 
so ergeht hiermit Verordnung an die Königl. Justizbeamten und Justitiarien, die Berichte 
über Erledigung der gedacheen Stellen und über die, mic den gehörigen Zeugnissen zu un- 
terstützenden, Bewerbungen um Physicate, Amts- oder Geriches-Chirurgen= Stellen, an die 
Landesdlrection zu richten. 
Dresden, am 1 7/4en December 1831. 
Königl. Süchs. Landeödirection. 
von Wictersheim. 
D. Hering, §. 
Gesetzsfammlung 1831. ((60 )