Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

  
  
  
  
  
  
No. Gegenstand. Sportulsa. 
—- 
1 Für die Entscheidungsgründe wird die Hälfte der uUrthels- 
gebühren liquidiret. 
79. [Urthel, dessen Ausfertigung in forma probante unter dem großen 
Insiegel, — 20.— 
80. Urthelsfrage, für eine, — 12— 
81. Verhör zu Pflegung der Güte, oder Vorbeschied, Abfassung eines Ur- # 
thels, Recesses oder Bescheides, von jeder Parthei, 1 —— 
bei weitläuftigen Sachen, 1 Thlr. 12 Gr. bis 2 —— 
82. Verordnungen, mittelst welchen blos Anzeigen oder Acten erfordert 
werden, — 6 — 
83. - - wegen Vorladung der Partheien zu einem Vorbeschied .- 
und andern Faͤllen, so hier nicht speciell aufgefuͤhrt, — 12— 
84. Verpflichtung eines Taxators, Hauswirths, Sachverständigen, — 8. 
85. für die schriftliche Auseinande setzung der Gegenstände und 
Fragen, worüber derselben Gutachten ertheilt werden soll, 
12 Gr. bis — 16— 
86. Vidimus unter dem großen Insiegel, — 12— 
87. - kleineren — 6 
88. OD zu den Acten, — 6— 
89. Vorbeschied, f. Verhör. 
90. Vorhaltung, Verwarnung und Weisung, welche vom Collegio einem 
Geistlichen, Schullehrer und Kirchendiener, wegen Pflicht- 
widrigkeiten, ertheilt wird, . 2—.-. 
91. - für das hierbei zu haltende P- otecoll 12 Gr. bis—— 
92. O für die hierauf zu erlassende Verordnung, 12 Gr. bis 
93. Vormundschaftsbestätigung in genere, Ausfertigung der Urkunde, 1 — 
94. - - in specie, Ausfertigung der Urkunde,, — 14 — 
95. - - mittelst Registratur, — 8H 
96. Zeugniß, (. Attestat. 
Separatgebuͤhren. 
1. Dem Commissar des Collegii, in Fällen, wo gegen eine geistliche Per- 
son vor einem Königl. Amte mit der Untersuchung verfahren wird, 
für jede Verhandlung, zu welcher derselbe delesirt wird, fuͤr den 
halben Tag, . . 1 8— 
  
  
 
	        
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