Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

( 67 ) 
21.) Mandat, 
die Statuten der zu Feipzig errichteten Handels-Lehranstalt betreffend; 
vom 19#ten Februar 1831. 
W8399, Anton, von GOTTES Gnaden, Koͤnig von Sachsen 2c. 2c. 2c. 
und 
Friedrich August, Herzog zu Sachsen rc. 
thun hiermit kund und zu wissen: 
Nachdem Wir die von der Kramerinnung zu Leipzig entworfenen Statuten fuͤr die 
von ihr daselbst errichtete Handels-Lehranstalt in Gnaden bestäciget und insbesondere 
auch die Sbho 12 der gedachten Sctatuten enthaltene Bestimmung, nach welcher einem 
Zöglinge der zweiten Hauptabeheilung dieser Anstalt, wenn er, nach vollendetem dreijähri- 
gen Cursus, bei einer Handlung in Leipzig, oder in einer andern Scade hiesiger Lande 
in die Lehre kritt, die auf gedachter Anstalt zugebrachten drei Jahre, vorausgesetzt, daß 
er mit einem ehrenvollen Zeugnisse aus der Anstale entlassen worden, als zwei wirkliche 
Lehrjahre angerechnet werden sollen, genehmige haben; So bringen Wir diese Bestim- 
mung hiermit zur allgemeinen Kenntniß und haben Alle, die es angehe, sich biernach 
gebuhrend zu achten. 
Zu dessen Urkund haben Wir gegenwärtiges Mandak, welches, nach Vorschrift des 
Generalis vom 13ten Juli 1796. und des Mandats vom Dien März 1818., beson- 
ders bekannt zu machen ist, eigenhändig unterschrieben und das Königliche Siegel vor- 
drucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 1 9cen Februar 1831. 
Anton. 
Friedrich August, H. z. S. 
Julius Traugott Jakob von Könneritz. 
  
Cbristian Heinrich Springer, 8. 
Ausgegeben zu Dresden, am 26sten März 1831.
	        
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