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Name und Bedeutung I Art und Weise der Beantwortung des
„ des Signals. I Signalisierung. Signals.
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Notsignal
ist zu geben, um Hilfe zu
erlangen, wenn das eigene
Schiff in Not oder Gefahr
Lange, rasch aufeinander-
folgende Pfiffe oder Glocken-
schläge in mehrfacher Reihen-
Ist von den Schiffen mit
dem Alarmsignale und von
den Häfen mit Kanonen=
schüssen zu beantworten.
ist (§# 14).
folge (bei Dampfschiffen)
beziehungsweise desgleichen
Töne mit dem Nebelhorn
(bei anderen Schiffen), Hissen
der Notflagge (— eine große
rote Flagge), Abbrennen von
Blickfeuern, Kanonenschüsse.
Karlsruhe, den 28. Dezember 1903.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
Schenkel.
Dr. Imhoff.
Verordnung.
(Vom 30. Dezember 1903.)
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betreffend.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung aus Großherzoglichem Staatsministerium vom
29. Dezember d. J. wird zum Vollzug des Reichsgesetzes vom 30. März d. J., betreffend
Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben (Reichsgesetzblatt Seite 113), im Einverständnis mit
Großherzoglichem Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts verordnet, wie folgt:
81.
Die nach dem Reichsgesetze den Behörden zugewiesenen Aufgaben sind folgendermaßen
wahrzunehmen:
1. diejenigen der unteren Verwaltungsbehörde durch das Bezirksamt;
2. diejenigen der Schulaufsichtsbehörde durch die Kreisschulvisitatur;
3. diejenigen der Ortspolizeibehörde durch den Bürgermeister, in den Ge-
meinden mit Staatspolizei durch das Bezirksamt;