Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

  
  
620 XXXIX. 
5½# 3 
6 Entzifferungen und Berechunungen zu vorseitiger Darstellung. 
8 . 
IXL I. Die vorseits unter A erwähnten vom Beizug zur Umlage befreiten Steuerwerte setzen sich 
  
  
zusammen wie folgt: 
K— 
Gemeinde 660 400 si 
u Pfarrdienst 7900 „ 
Schuldient . 9300» 
Landesfiskus, Wasser- und 
Straßenbauverwaltung. 1 400 „ 
Summe 679 000 4. 
II. E— der Pfarreien: 
bo 
III. Personen, welche in der Gemeinde mit mindestens 75 000 t Liegenschaftssteuerwert umlage- 
1. Katholische Pfarrei. 
  
Steuerwerte der Grundstücke der Pfarrei in den Gemarkungen, auf welche sie sich erstreckt: 
Ge- Steuerwert 
markung im ganzen 
A. 11000 A. 
4 1000 * 3000 
B. 3000, 85 
□ — 
Sa..14000.-««-. 
Evangelische Pfarrei. 
Steuerwerte der Grundstücke in Gemarkung 
A 6000 40. 1 
B. --» --,· 
c. 10(:-0« » 
Sa..7000«- —-.«-. 
Steuerwert des Kapitalvermögens 
17 
davon sind unlagefrei 10 000 — 7000 — — 
3000 
somit umiegeyflichtg 646% obo — 6000 . 
davon sind umlagepflichtig 
— 3143 rund 3 100 
900 „ 
7° 
1000 . 
11000 — 3100 = 7900 4%. 
umlagefrei 
3000 — 900 = 200 ,„ 
24000 4. 
3000 „ 
6 000 „ 
18000 „ 
7. 
10000 4% 
6000 4. 
1000 „ 
im ermäßigten oder 
im vollen Betrag, 
pflichtig, aber in einer andern Gemeinde zur Einkommensteuer veranlagt sind: 
Name des Umlagepflichtigen 
1. 
2. 
3. 
Freiherr von X. 
M. N. 120000 
4. 
Liegenschaftssteuerwert 
90 000 # 
zur Einkommensteuer veranlagt 
in der Gemarkung 
O. 
 
	        
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