Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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XXXI. 
Gerichtsvollzieher, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe H 2 a.) 
. Gendarmeriewachtmeister. 
Für die Dauer der ausschließlichen Verwendung im Dienste der Kriminalpolizei, bei der 
berittenen Gendarmerie und beim Korpskommando: Dienstzulage 250 5. 
. Polizeiwachtmeister. 
Für die Dauer der ausschließlichen Verwendung im Dienste der Kriminalpolizei und bei 
der Fahndungsabteilung Dienstzulage 250 K. 
Bis zu vier Oberwachtmeister: Dienstzulage 100 4 
. Bau-, Betriebs-, Werk= und Magazinsaufseher, Maschinenwärter, 
Drucker, Gehaltsklasse I. 
(Gehaltsklasse II siehe K 11.) 
. Oberaufseher bei der Steuer= und Zollverwaltung. 
Die Oberaufseher bei der Landessteuerverwaltung in den 5 größten Städten erhalten 
Dienstzulagen von 100 46. 
Gehilfen bei Ortsstellen der Bezirksfinanzverwaltung. 
Vorsteher von wichtigeren Nebenzollämtern II. 
Bis zu einem Drittel aller Stellen. 
(Siehe auch K 1 k.) 
. Hafenmeister. 
(Siehe auch II. 2c.) 
Vorsteher von Stationsämtern IV. 
J. Ord. Zahl 4. 
Mindestgehalt: 1 300 . 
Höchstgehalt: 2 100 4. 
Zulage: 100 4. 
Aufseher und Wärter bei staatlichen Anstalten, Gehaltsklasse J. 
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(Gehaltsklasse II siehe K 2c.) 
Die einen Gewerbszweig leitenden oder Naturalbestände verwaltenden Beamten erhalten 
eine Dienstzulage von 150 . 
Oberpedelle. 
*. Polizeisergeanten. 
Für die Dauer der ausschließlichen Verwendung im Dienste der Kriminalpolizei und 
bei der Fahndungsabteilung Dienstzulage 200 %. 
. Schiffahrts= und Fischereiaufseher. 
. Zugmeister, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe II 3h.) 
f. Wagenrevidenten und zugführende Wagenwärter. 
. Steuermänner.
	        
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