Amtsdiener
Nichtetat-
und Pförtner.)
Tr
1
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1917.
als Pföriner verwendet werden
wollen, normales Seh-, Farben-
unterscheidungs= und Hörvermögen
besitzen.
II. Aufnahmeprüfung
Nr. 16 a lI.
III. Die Bewerber um Dienst-
stellen haben, je nach ihrer Ver-
wendung als Pförlner oder Amts-
diener, die vorgeschriebene Dienst-
prüfung für Pföriner oder Amts-
diener abzulegen.
wie lfd.
46
— Nr. 40 — 165
9 Bezeichnung der Stellen Angaben
27 die die nur im Dee ccr Anforderungen, die an den EW
* mumittelbar #Wege des ewerbungen esuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind Ausbild rückens «
.g.asnoartcrnuswItno«.zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere
besetzt werden erreichen Su Stellen
konnen ifidpd
1 2 1 3 4 5 6 7 8
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte.
I!7aNichtetat: wie Ifd. Nr. I.1 s. Vor- s. Vorbem. 4. Stellen d.
mößige bem. 3. I. Vor der Annahme als An-r. 17h
Magazins= wärter ist eine Vorprüfung abzu und 13;,
anfseher. legen, in der der Bewerber darzu: ausnahms-
tun hat, daß er die notwendige weise auch
allgemeine Vorbildung besitzt, im fd. Nr. 6.
besonderen Fähigkeit, einen Gegen-
stand aus dem Dienstkreis eines
Magazinsaufsehers in angemessener
Form mit geläufiger Handschrift
z darzusiellen, Kenntnis des Rechnens
mit gewöhnlichen und Dezimal-
brüchen und der beim Warenkauf
1 *8 (#nG S dTeu
sowie des metrischen Maß= und
Gewichtssystems.
II. Vor der selbständigen Ver-
wendung als Magazinsaufseher hat
der Bewerber in einer Dienstprü-
fung die vorgeschriebenen Kennt-
nisse nachzuweisen.
IIh Ctat- Stellen lfd.
mäßige Nr. 13
Magazins- und 15,
sgaufseher. ausnahms-
weise auch
fd. Nr. 6.
18 a wie Ifd. Nr. .]. Vor- Vorbem. 1. Stellen d.
mäßige bem. 3. I. Bewerber mussen, wenn sie Nr. 18 D.
A