Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Amtsdiener 
Nichtetat- 
und Pförtner.) 
Tr 
1 
  
  
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1917. 
  
  
als Pföriner verwendet werden 
wollen, normales Seh-, Farben- 
unterscheidungs= und Hörvermögen 
besitzen. 
II. Aufnahmeprüfung 
Nr. 16 a lI. 
III. Die Bewerber um Dienst- 
stellen haben, je nach ihrer Ver- 
wendung als Pförlner oder Amts- 
diener, die vorgeschriebene Dienst- 
prüfung für Pföriner oder Amts- 
diener abzulegen. 
wie lfd. 
  
46 
  
  
— Nr. 40 — 165 
9 Bezeichnung der Stellen Angaben 
27 die die nur im Dee ccr Anforderungen, die an den EW 
* mumittelbar #Wege des ewerbungen esuchen Bewerber gestellt werden, des Auf= Bemerkungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind Ausbild rückens « 
.g.asnoartcrnuswItno«.zu an beizufügen und Ausbildungsgang in höhere 
besetzt werden erreichen Su Stellen 
konnen ifidpd 
1 2 1 3 4 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (B. Eisenbahnverwaltung.) Unterbeamte. 
I!7aNichtetat: wie Ifd. Nr. I.1 s. Vor- s. Vorbem. 4. Stellen d. 
mößige bem. 3. I. Vor der Annahme als An-r. 17h 
Magazins= wärter ist eine Vorprüfung abzu und 13;, 
anfseher. legen, in der der Bewerber darzu: ausnahms- 
tun hat, daß er die notwendige weise auch 
allgemeine Vorbildung besitzt, im fd. Nr. 6. 
besonderen Fähigkeit, einen Gegen- 
stand aus dem Dienstkreis eines 
Magazinsaufsehers in angemessener 
Form mit geläufiger Handschrift 
z darzusiellen, Kenntnis des Rechnens 
mit gewöhnlichen und Dezimal- 
brüchen und der beim Warenkauf 
1 *8 (#nG S dTeu 
sowie des metrischen Maß= und 
Gewichtssystems. 
II. Vor der selbständigen Ver- 
wendung als Magazinsaufseher hat 
der Bewerber in einer Dienstprü- 
fung die vorgeschriebenen Kennt- 
nisse nachzuweisen. 
IIh Ctat- Stellen lfd. 
mäßige Nr. 13 
Magazins- und 15, 
sgaufseher. ausnahms- 
weise auch 
fd. Nr. 6. 
18 a wie Ifd. Nr. .]. Vor- Vorbem. 1. Stellen d. 
mäßige bem. 3. I. Bewerber mussen, wenn sie Nr. 18 D. 
A
	        
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