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ist, muß die Begleitabresse nach dem Aufgabeorte zurückgesandt werden, um
dem Absender, wenn derselbe daraus erkannt oder sonst auf geeignete Weise er-
mittelt werden kann, zur näheren Bezeichnung des Adressaten zu veranlassen.
IV Die Uebersendung der Begleitadresse geschieht zwischen den Postanstalten
unter Couvert und portofrei.
V. In derselben Weise ist bei Sendungen, welche wegen erfolgten Ablebens
des Adressaten nicht bestellt werden können, vor deren Zurücksendung nach dem
Aufgabeorte der Versuch zu machen, von dem Absender die weitere Erklärung zu
erlangen, an welche andere Person die Sendung ausgehändigt oder ob dieselbe
an den Aufgabeort zurückgeschickt werden soll.
VI Wenn Absender gewöhnlicher oder eingeschriebener Packete im Falle der
Unbestellbarkeit derselben die sofortige Zurücksendung vermieden zu sehen wünschen,
so haben dieselben auf der Begleitadresse in hervortretender Weise den Vermerk
„Wenn unbestellbar, Nachricht“ zu setzen und Name und Wohnung beizufügen.
Wird ein solches Pocket unbestellbar, so ist vor dessen Zurücksendung weitere
Verfügung des Absenders zu erholen und erst wenn diese innerhalb 10 Tagen
nicht erfolgt, oder auch auf die Benennung eines zweiten oder dritten Adressaten
die Zustellung nicht bewirkt werden kann, das Stück als unbestellbar an den
Aufgabeort zurückzusenden.
VII Für die weitere Behandlung der als unbestellbar nach dem Aufgabeorte
zurückgelangten Fahrpoststücke gelten nachfolgende Bestimmungen:
1) Ist der Absender bel der Aufgabepost bekannt, so erfolgt sofort an
diesen die Zustellung der Sendung. Ist der Absender unbekannt, d. h.
aus der äußeren Beschaffenheit der Sendung und aus der Begleitadresse
nicht zu entnehmen, so wird die Sendung durch das Oberpostamt, wel-
chem die Aufgabepost unterstellt ist, eröffnet und, wenn hiedurch der
Absender erkannt werden kann, die Zustellung an denselben in obiger
Weise bewirkt.
In beiden Fällen ist der Absender zur Zurücknahme der Sendung
gegen Einlieferung des etwa erhaltenen Aufgabescheines sowie zur Ent-
richtung aller für die Hin= und Zurücksendung erwachsenen Postgebühren
verbunden.