Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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4) In g. 72 Abs. VI erhält der Schlußsatz folgende Fassung: 
„Nach dem Rrichspostgeblete und Württemberg dürfen mehr als drei Stücke 
nicht zu einer Begleitadresse gebören.“ 
München, den 3. Februar 1876. 
b. Pfretzschner. 
Hofdienst-Nachricht. 
Seine Majestät der König haben Slch 
unter'm 17. Januar h. Is. allergnädigst be- 
wogen gefunden, den k. Kammerjunker und 
Reserve-Secondlieutenant, Carl Robert Freiherrn 
von Eichthal, auf sein allerunterhänigstes 
Ansuchen zu Allerhöchst-Ihrem Rämmerer zu 
ernennen. 
Königlich Allerhöchste Genehmigung, 
die Wahl einer Hofmeisterin Ihrer Königlichen 
Hobeit der Prinzessin Isabella von Bayern betr. 
Seine Majestät der König haben un- 
term 12. December v. Is. unter Bestätigung 
der von Ihrer Königlichen Hoheit der Prin- 
zessin Amalie von Bayern getroffenen Wabl 
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß Höchst- 
derselben Tochter, Ihrer Königlichen Hoheit 
der Prinzessin Isabella von Bayern, die 
Freiin Franzlska von Lerchenfeld-Aham 
als Hefmeisterin beigegeben werde. 
Der General-Secretär, 
Dr. v. Prestele. 
Staatedienst-NMachrichten. 
Seine Majestät der König haben Sich 
unter'm 30. Januar l. J. allergnädigst be- 
wogen gefunden, den Staatsrath im ordentlichen 
Dienste, Heinrich von Schubert, seiner aller- 
unterthänigsten Bitte entsprechend, auf Grund 
des §. 22 lit. 1 und C der IX. Beilage zur 
Verfassungs-Urkunde in den wohlverdienten Ruhe- 
stand zu versetzen, ihn in die Zahl der Staats- 
räthe im außerordentlichen Dienste einzureihen 
und ihm in vollster Anerkennung seiner aus- 
gezeichneten und unermüdeten Thätigkeit das 
Großcomthurkreuz des Verdienstordens der Boye= 
rischen Krone zu verleihen, hiernächst 
auf die hiedurch erledigte Stelle eines Staats- 
rathes im ordentlichen Dienste den Ministerial- 
rath im Staatsministerium des Innern, Franz 
von Dillis, zu ernennen. 
Ordens-Werleihungen. 
Seine Majestät der König haben Sich
	        
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