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4) In g. 72 Abs. VI erhält der Schlußsatz folgende Fassung:
„Nach dem Rrichspostgeblete und Württemberg dürfen mehr als drei Stücke
nicht zu einer Begleitadresse gebören.“
München, den 3. Februar 1876.
b. Pfretzschner.
Hofdienst-Nachricht.
Seine Majestät der König haben Slch
unter'm 17. Januar h. Is. allergnädigst be-
wogen gefunden, den k. Kammerjunker und
Reserve-Secondlieutenant, Carl Robert Freiherrn
von Eichthal, auf sein allerunterhänigstes
Ansuchen zu Allerhöchst-Ihrem Rämmerer zu
ernennen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl einer Hofmeisterin Ihrer Königlichen
Hobeit der Prinzessin Isabella von Bayern betr.
Seine Majestät der König haben un-
term 12. December v. Is. unter Bestätigung
der von Ihrer Königlichen Hoheit der Prin-
zessin Amalie von Bayern getroffenen Wabl
allergnädigst zu genehmigen geruht, daß Höchst-
derselben Tochter, Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Isabella von Bayern, die
Freiin Franzlska von Lerchenfeld-Aham
als Hefmeisterin beigegeben werde.
Der General-Secretär,
Dr. v. Prestele.
Staatedienst-NMachrichten.
Seine Majestät der König haben Sich
unter'm 30. Januar l. J. allergnädigst be-
wogen gefunden, den Staatsrath im ordentlichen
Dienste, Heinrich von Schubert, seiner aller-
unterthänigsten Bitte entsprechend, auf Grund
des §. 22 lit. 1 und C der IX. Beilage zur
Verfassungs-Urkunde in den wohlverdienten Ruhe-
stand zu versetzen, ihn in die Zahl der Staats-
räthe im außerordentlichen Dienste einzureihen
und ihm in vollster Anerkennung seiner aus-
gezeichneten und unermüdeten Thätigkeit das
Großcomthurkreuz des Verdienstordens der Boye=
rischen Krone zu verleihen, hiernächst
auf die hiedurch erledigte Stelle eines Staats-
rathes im ordentlichen Dienste den Ministerial-
rath im Staatsministerium des Innern, Franz
von Dillis, zu ernennen.
Ordens-Werleihungen.
Seine Majestät der König haben Sich