Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1878. (5)

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rathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1876 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das Kreis- 
amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1878. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg be- 
trägt für das Jahr 1878 2/517,604 4 2 4, wovon ein Steuerprocent auf 25,176 /4 
sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1878. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages erfolgten Beschlüsse des Landrathes ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes die Position „Gehaltsergän- 
zungszuschüsse zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 10. November 1861“ von 
80, 436 A auf 84,899 „X erhöht und in der vom Landrathe beschlossenen Weise vertheilt werde. 
2. Ebenso genehmigen Wir die vom Landrathe gefaßten Beschlüsse in Betreff der Ge- 
währung von Unterstützungen an dürftige Gemeinden zu Schulhausbauten. 
3. Wir genehmigen den Beschluß des Landrathes, daß dem Kreis-Taubstummen-Institute 
in Würzburg zur Anschaffung von Lehrmitteln pro 1878 ein Zuschuß von 500 JX gewährt 
und in das Kreis-Budget eingestellt werde. 
4. Wir genehmigen, daß nach Antrag des Landrathes die Mittel zur Gewährung einer 
jährlichen Unterstützung von 120 -A an den geisteskranken Schulverweser Carl Thee von 
Röthlein im Falle der Unzulänglichkeit des Wächterswinkler-Fonds aus dem Reservefond für 
das deutsche Schulwesen entnommen werden. 
5. Für die Opferwilligkeit, mit welcher der unterfränkische Landrath die jüngst voll-
	        
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