Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1880. (7)

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Bekanntmachung. 
Der Landwirthschaftsschule zu Samter (Fraustadt) in Preußen ist provisorisch ge- 
stattet worden, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welche eine auf Grund 
eines von der Aufsichtsbehörde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs- 
Kommissars abzuhaltende Entlassungsprüfung bestanden haben. 
Berlin, den 6. October 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung. 
Eck. 
Bekanntmachung. 
Die dem Progymnasium zu Pforzheim (Verzeichniß vom 24. März 1880, Central- 
Blatt S. 134 unter B. a. III. 4) ertheilte Befugniß zur Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst an die von 
der Theilnahme am Unterrichte in der griechischen Sprache dispensirten Schüler ist 
erloschen. 
Berlin, den 6. October 1880. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Bekanntmachung. 
Nach einer Mittheilung der Königlich bayerischen Regierung sind die seither sechs- 
klassigen Königlichen Realschulen zu Amberg, Neumarkt in der Oberpfalz und Weiden 
(Verzeichniß vom 24. März 1880, unter C. a. aa. II. 1. 25. 36) in vierklassige Lehr- 
anstalten umgewandelt, an welchen seit dem 1. October 1880 Entlassungsprüfungen nicht 
mehr stattfinden. Von demselben Zeitpunkt ab ist daher die den genannten drei Anstalten 
zuerkannte Berechtigung zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähi- 
gung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst erloschen.
	        
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